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Mietvertrag Wohngemeinschaft

WG-Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern

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Rechtssicheres Fundament für gemeinschaftliches Wohnen
Mieter der WG haften als Gesamtschuldner - mit Nachfolgeklausel
Klauseln im Muster bieten Schutz für Mieter und Vermieter

Dieses Muster für einen WG-Mietvertrag richtet sich an Wohngemeinschaften, bei denen alle Mitglieder Hauptmieter werden sollen. Der Mietvertrag eignet sich damit besonders für Personen, die dauerhaft zusammen leben wollen und bei denen eine gewisse Vertrauensbasis besteht. Denn im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter von jedem Mieter die gesamte Miete verlangen. Die Mieter haften dem Mietrecht entsprechend demnach als Gesamtschuldner. Dafür kann jeder Mieter der WG für sich die vollen Mieterschutzrechte in Anspruch nehmen. Für den Fall eines Mieterwechsels enthält das Muster für den Mietvertrag Wohngemeinschaft eine Nachfolgeklausel, die die Weiterführung des Mietvertrags für die übrigen Bewohner und das neue WG-Mitglied gewährleistet.

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Was wird im WG-Mietvertrag geregelt?

Dieser WG-Mietvertrag gibt jedem WG-Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten. Vorteil: Alle Bewohner haften für die volle Mietsumme und andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstehen. Im Fall der Kündigung ist diese Konstellation problematisch, weil nur alle Hauptmieter zusammen kündigen können. Daher enthält das Muster die besondere Klausel, dass der Vermieter sich verpflichtet, Mieter der WG auch einzeln aus dem Mietvertrag zu entlassen und mit den übrigen bzw. dem neu hinzugekommenen Mieter einen neuen Mietvertrag abzuschließen. So wird der Aus- und Einzug bzw. Mieterwechsel erleichtert.

Eine weitere Alternative für die Vermietung an eine WG wären einzelne Mietverträge über ein Zimmer mit jedem einzelnen WG-Mitglied. Vorteil für den Vermieter: Er kann jeden Mieter einzeln kündigen, wenn es zu Mietrückständen kommt. Bei möblierten Zimmern gibt es unter Umständen auch erleicherte Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung.

Vielfach wird es gerade für Studenten, die nur kurzzeitig in einer WG wohnen wollen, sinnvoller sein, mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag für ein Zimmer abzuschließen.

Braucht eine Wohngemeinschaft einen speziellen Mietvertrag?

Sobald ein Mieter die Wohnung mit mindestens einer weiteren Person teilt, die ihm oder ihr mehr oder weniger fremd ist, wird dieses Zusammenleben als Wohngemeinschaft oder "WG" bezeichnet. Besonders beliebt ist diese Form des Wohnens unter Studierenden - geschätzt leben in Deutschland mehr als 400.000 Studenten in WGs. War die WG bis vor wenigen Jahren fast ausschließlich jungen Menschen vorbehalten, entdecken zunehmend weitere Schichten der Bevölkerung diese Möglichkeit des Zusammenwohnens. Insbesondere für pflege- bzw. betreuungsbedürftige Menschen und deren Angehörige bietet die Wohngemeinschaft viele Vorteile. Durch die ständige Anwesenheit von Pflegepersonal lässt sich die Versorgung Bedürftiger in einer gemeinschaftlich bewohnten Mieteinheit effizient organisieren.

Ein WG-Mietvertrag klärt detailliert Aspekte eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Prinzipiell sind viele Regelungen mit denen eines Standard-Mietvertrages identisch, denn auch eine WG ist eine Mietpartei wie jede andere. Das betrifft etwa die Ausgabe von Schlüsseln, den Preis für die monatliche Kaltmiete oder die Nutzung bestimmter Einrichtungen und Räumlichkeiten. Auch Kündigungsfristen und Bestimmungen zur Übergabe der Mietsache stimmen mit "normalen" Mietverträgen überein. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass der Vermieter bei der Gründung einer WG mehrere Mieter in den Vertrag aufnehmen kann. Dementsprechend sind Musterverträge mit Formularfeldern für viele Parteien ausgestattet.

Inhalt: WG-Mietvertrag

§1 Vertragsgegenstand

Beschreiben Sie die Mieträume genau.

§2 Mietdauer

Vorsicht: Bei Befristung eines Mietverhältnis setzt das Mietrecht Grenzen.

§3 Miethöhe

Die reine Kaltmiete, auch Nettomiete, wird hier angegeben.

§4 Betriebskosten

Bei den Betriebskosten können Sie auf die im Anhang befindliche Betriebskostenverordnung verweisen.

§5 Mietzahlungen

Die Fristen, die hier für die Mietzahlung geregelt werden sind verbindlich.

§6 Mietkaution

Als Vermieter haben Sie Anspruch auf eine Mietkaution!

§7 Mieterhöhungen

Hier können Sie aus verschiedenen Optionen wählen.

§8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Treffen Sie klare Absprachen zur Aufrechnung und zum Zurückbehaltungsrecht.

§9 Zustand und Übergabe der Mietsache

Ganz wichtig: geben hier offen und ehrlich alle Besonderheiten der Mietsache an.

§10 Gebrauch der Mietsache

Gewerbliche Nutzung muss ausdrücklich erlaubt werden.

§11 Widerruf der Nutzung und unbefugte Untervermietung

Auch bei einer WG muss vor Abschluss des Mietvertrages die Untervermietung mit dem Vermieter vereinbart werden.

§12 Bauliche Veränderungen

Sollen bauliche Veränderungen vorgenommen werden?

§13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung

Als Vermieter sind Sie verpflichtet die Mieträume instandzuhalten.

§14 Bagatellschäden

Kleinreparaturen dürfen dem Mieter aufgegeben werden.

§15 Schönheitsreparaturen

Auch nach neuer Rechtsprechung dürfen Sie Ihrem Mieter die Pflicht zur Übernahme der Schönheitsreparaturen auferlegen.

§16 Betreten der Mietsache durch den Vermieter

Ohne Anmeldung dürfen Sie als Vermieter die Wohnung in der Regel nicht betreten.

§17 Personenmehrheit

Alle Mieter haften als Gesamtschuldner.

§18 Kündigung

Alles über die Optionen zur Kündigung der WG. Kündigt nur ein Teil der Mietparteien, wird ein neuer Nachfolgevertrag mit den verbleibenden und den neu hinzukommenden Mietparteien geschlossen.

§19 Rückgabe der Mietsache

Hier beschreiben Sie den Zustand der Mietsache bei Übergabe.

§20 Besondere Vereinbarungen

Gibt es Besonderheiten, wie beispielweise eine Waschküche oder eine Gemeinschaftsraum?

§21 Schriftform

§22 Salvatorische Klausel

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