Besonderheiten beim Mietvertrag über ein Einfamilienhaus
Wird ein gesamtes Einfamilienhaus vermietet, unterscheidet sich dies rechtlich nicht von der Vermietung einer Wohnung. Dennoch sollte ein Mietvertrag Einfamilienhaus, einige zusätzliche Punkte enthalten. In der Regel wird durch den Vermieter ein Garten mitvermietet. Hier ist zu klären, ob der Mieter die Gartenpflege selbst übernimmt oder ob diese im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet wird. Der Mietvertrag Einfamilienhaus sollte in diesem Zusammenhang auch Bezug auf die Gartenbepflanzung nehmen. Stellen Sie als Vermieter des Hauses sicher, dass klar ist, inwieweit der Mieter Spielraum hat, Pflanzen eigenmächtig einzusetzen oder zu entfernen. In einer Mietvertrag Vorlage kann jeder wichtige Punkt durch den Vermieter individuell ausformuliert werden.
Nebenkosten und Betriebskosten: Wichtiger Teil im Vertrag
Kosten für die Pflege des Gartens sind nicht die einzigen Aufwendungen, die ein Vermieter dem Mieter unter der Rubrik Betriebskosten in Rechnung stellen kann. Zu den Ausgaben die Mieter im Rahmen der Betriebskosten zahlen, fallen in der Regel auch Wasser, Heizung, Kosten für die Müllentsorgung sowie Hausmeisterdienste.
Während Hausmeisterdienste in einem Mehrfamilienhaus allerdings recht häufig anfallen, muss das bei einem Haus nicht unbedingt der Fall sein. Die Begleichung der Betriebs- und Nebenkosten kann auf unterschiedliche Art und Weise im Mietvertrag geregelt werden: Über monatliche Zahlungen oder eine Pauschale. Für den Mieter eignen sich Mietverträge mit einer monatlichen Klausel oft besser. Auch diese Regelung ist in vielen Mietverträgen, die online zu finden sind, enthalten.
Besonderheiten bei der Vermietung eines Gartens
Ob Reihenhaus, Villa oder Doppelhaushälfte vermietet wird - in der Regel ist bei der Vermietung eines Hauses, neben der Garage, der Garten ebenfalls Teil der Mietsache. Wichtig ist es im Vertrag festzulegen, ob die Mieter die Gartenpflege selbst übernehmen müssen oder ob diese im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet wird. Der Grund: Solange explizite Regelungen bezüglich des Gartens nicht Teil des Mietvertrages sind, müssen laut aktuellem Mietrecht die Vermieter die Pflege der Grünfläche selbst übernehmen.
Eine Vorlage zum Mietvertrag “Haus” sollte in diesem Zusammenhang auch Bezug auf die Gartenbepflanzung nehmen. Generell gilt nach dem Mietrecht, dass das Anlegen von Beeten erlaubt, das Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern nicht ohne Absprache erlaubt ist - nach dieser Regelung verfahren auch die meisten Versionen für Formulare für Mietverträge, die man online erstellen kann.
Was sagt das Mietrecht zur Regelung bezüglich des Garten?
Nicht nur die Bepflanzung des Gartens, auch die Pflege sollten Mietverträge deutlich regeln. Das ist im Sinne von Vermieter und Mieter. Allgemein gehaltene Formulierungen, wie “Der Mieter ist für die Pflege des Gartens zuständig”, sorgen dafür, dass der Mieter und die Mitglieder seiner Familie tatsächlich nur sehr einfache Gartenarbeiten erfüllen müssen - beispielsweise Rasenmähen. Alles andere würde dann dem Vermieter obliegen.
Aus diesem Grund sollte der Eigentümer, der sein Haus und Wohnraum vermieten möchte, auf eine genaue Regelung achten! Ist die Gartenarbeit jedoch Sache der Mietpartei, so müssen die Mieter auch die entsprechenden Werkzeuge stellen - so sagt es das aktuelle Mietrecht.
Fällt die Pflege von Garten, Beeten und Baumbestand in den Verantwortungsbereich des Vermieters, kann dieser eine Firma für die Erledigung dieser Aufgaben beauftragen. Der Vermieter ist dann berechtigt, die anfallenden Kosten durch die Nebenkostenabrechnung an die Miete zahlende Partei weiterzugeben.
Haus versus Wohnung
In einem Haus zu wohnen, am besten im Grünen, mit Garten, Garage und Co. - das wünschen sich viele Familien. Nur: Ein Haus zu kaufen, oder gar zu bauen, ist teuer und hohen Kosten verbunden. Die günstigere Lösung bietet da ein Haus, das man mietet. Klar, die Miete ist vermutlich höher als die einer Wohnung.
Aber ein eigener Garten, mehr Wohnraum, keine unmittelbaren Nachbarn über, unter und neben der Wohnung - Vieles spricht für ein “eigenes” Haus. Weil ein Haus mit größerem Wohnraum, höheren Nebenkosten und mehr eigener Verantwortung einhergeht, ist ein wasserdichter Mietvertrag die halbe Miete.
Bauen Sie als Vermieter auf eine anwaltsgeprüfte Vorlage aus dem Internet. Mit einem Muster sparen Sie beim Erstellen der Mietverträge viel Zeit und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Achtung: Trotzdem alle Mietverträge bei Online-Portalen wie FORMBLITZ auf dem aktuellsten Stand der BGH-Rechtssprechung basieren, ersetzt eine Vorlage keine Rechtsberatung!
Inhalt: Mietvertrag Haus
In diesem Muster für einen Mietvertrag wird von einem unbefristeten Mietverhältnis ausgegangen. Haben Sie vor, das Mietverhältnis für die Mietsache zeitlich zu befristen, ist es laut Paragraph 575 des BGB unbedingt notwendig, dass Sie einen Grund für die Befristung in den Vertrag einfügen. Nur auf diese Weise ist die Befristung gültig.
Die einzelnen Paragraphen des Mietvertrages über ein Einfamilienhaus im Überblick:
- Mietgegenstand
Denken Sie auch an den Garten oder eine Garage, die Teil der Mietsache sein können.
- Mietdauer
Achtung: Eine Vorlage für befristete Mietverträge ist separat erhältlich.
- Zustand der Mietsache und Übergabe
Hiermit ist auch der Garten sowie etwaige Nebengebäude wie eine Garage oder ein Schuppen gemeint.
- Miethöhe
Bei der Berechnung kommt es auch auf die Größe des Grundstücks an.
- Betriebs- und Nebenkosten
Wählen Sie die für Ihr Haus relevanten Nebenkosten aus.
- Mietzahlungen
Zu welchen Terminen sind die Mietzahlungen und Betriebskosten zu leisten?
- Kaution
Eine Kaution bietet Ihnen im Fall von Mietzahlungsrückständen oder Schäden eine wichtige Sicherheit. Zu beachten ist allerdings die gesetzliche Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten.
- Mieterhöhungen
Vorsicht: Denken Sie an die gesetzlichen Limits!
- Aufrechnung und Zurückbehaltung
Nehmen Sie ungerechtfertigten Aufrechnungen nicht hin.
- Nutzung der Mietsache, Untervermietung und Tierhaltung
Die Haltung bestimmter Tierarten und Untermietervermietung können Sie von einer Genehmigung abhängig machen.
- Haus- und Gartenpflege
Verhindern Sie, dass der Garten verwahrlost und regeln Sie Gartenarbeit vertraglich.
- Bauliche Veränderungen, Aus- und Verbesserungen
Bestimmen Sie im Mietvertrag genau, ob der Mieter baulichen Veränderungen vornehmen darf!
- Instandhaltung und Schäden an der Mietsache
Als Vermieter müssen Sie Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen dürfen.
- Bagatellschäden (Kleinreparaturen)
Nutzen Sie die Möglichkeit die Repartur von Bagatellschäden auf den Mieter abzuwälzen!
- Schönheitsreparaturen
Mit dieser BGH-sicheren Klausel zum Thema Schönheitsreparaturen sind Sie al Vermieter auf der sicheren Seite.
- Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen
Gerade in einer Einfamilienhausgegend nicht ganz unwichtig: Darf ein Satellitenempfänger installiert werden?
- Betreten des Anwesens durch den Vermieter
Sie dürfen das Anwesen nach Abstimmung mit dem Mieter im Notfall betreten – formulieren Sie rechtssicher!
- Mehrere Mieter
In der Regel ist eine Mehrheit von Mieter als Gesamtschuldner zu sehen.
- Kündigung
Beachten Sie hier die gesetzlichen Bestimmungen zum Eigenbedarf.
- Rückgabe der Mietsache
Nicht immer wünscht der Vermieter, dass Einbauten des Mieters entfernt werden – schreiben Sie in den Vertrag, was bei Rückgabe der Mietsache gelten soll.
- Besondere Vereinbarungen
Das Vertragsmuster gibt Ihnen Raum für Sonderregelungen.