Was muss der Mietvertrag über eine Einliegerwohnung enthalten?
Neben den üblichen Inhalten eines Mietvertrags wie Mietgegenstand, Vertragsdauer, Zahlungsmodalitäten, Kaution, Nebenkosten, bauliche Veränderungen und Schönheitsreparaturen gibt es im Mietvertrag über eine Einliegerwohnung weitere Paragraphen zum Schutz des Hauseigentümers.
So können gesonderte Vereinbarungen zu Fenstern, Heizung, Fernsehanschluss, Nutzung von Treppenhaus, Hausflur, Garten sowie zu Haftungsfragen getroffen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Hausordnung festzulegen und Bestimmungen zur Hausreinigung und zum Winterdienst zu treffen. Die Klausel zur Kündigung entspricht dem geltenden Recht und erlaubt eine Kündigung ohne berechtigtes Eigeninteresse. Natürlich lässt sich der Mietvertrag, der hier als Muster zum Download für Sie bereit steht, den Vorstellungen von Vermieter und Mieter entsprechend ergänzen.
Wie wichtig ist bei der Vermietung einer Einliegerwohnung der Mietvertrag?
Charakteristisch für eine Einliegerwohnung ist, dass diese von der Hauptwohnung eines Einfamilienhauses separat vermietet werden kann. Es ist nicht zwingend, dass diese komplett von der hauptsächlichen Wohneinheit abgetrennt ist. Wegen der großen Nähe der Mietparteien zueinander ist bei der Vermietung einer Einliegerwohnung ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter besonders wichtig.
Oft leben daher nahe Verwandte, etwa berentete Eltern und deren Kinder, in einem Haus unter dem selben Dach. Auch wenn eine familiäre Bindung besteht, ist es für alle Parteien beruhigender, wenn ein Mietvertrag für die Einliegerwohnung abgeschlossen wird. Streit, vor allem um vermeintliche Kleinigkeiten wie die Pflege des Gartens, kommt in den besten Familien vor. Damit eine Auseinandersetzung nicht eskaliert, ist es hilfreich, wenn sich beide Seiten auf ein Vertragswerk berufen können.
Diese gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten
Früher dienten Einliegerwohnungen auf Bauernhöfen zur Vermietung an Landarbeiter. Im Zuge des 1. Wohnungsbaugesetz war nach dem Zweiten Weltkrieg der Einbau von Einliegerwohnungen vorgeschrieben, um dem Wohnungsmangel entgegen zu wirken. Heute ist es weitgehend Standard, dass Einliegerwohnungen abgeschlossen und mit eigenem Badezimmer und eigener Küche ausgestattet sind. Allerdings teilen sich Eigentümer und Mieter häufig einen Eingangsbereich und einen Garten.
Beachten Sie, dass für Einliegerwohnungen besondere gesetzliche Vorschriften gelten. So ist es laut § 573 a des BGB möglich, den Mietvertrag für eine Einliegerwohnung auch ohne den Verweis auf berechtigtes Eigeninteresse (§ 573) zu kündigen. Alternativ steht es dem Vermieter auch im Falle der Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus frei, dem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Wird also der Wohnraum etwa für ein Mitglied der Familie benötigt, liegt somit ein Grund vor die Kündigung wegen Eigenbedarf vor. Sollte der Fall vor Gericht landen, besteht für den Mieter langfristig auch kaum eine Chance, sich auf eine Sozialklausel zu berufen.
Inhalt: Mietvertrag Einliegerwohnung
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Mietdauer
- §3 Miethöhe
- §4 Betriebskosten
- §5 Mietzahlungen
- §6 Mietkaution
- §7 Mieterhöhungen
- §8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- §9 Zustand und Übergabe der Mietsache
- §10 Gebrauch der Mietsache
- §11 Widerruf der Nutzung und unbefugte Untervermietung
- §12 Bauliche Veränderungen
- §13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung
- §14 Bagatellschäden
- §15 Schönheitsreparaturen
- §16 Betreten der Mietsache durch den Vermieter
- §17 Mehrheit von Mietern
- §18 Kündigung
- §19 Rückgabe der Mietsache
- §20 Besondere Vereinbarungen
- §21 Nebenabreden