Nähere Informationen zur Mieterhöhung
Wie erwähnt müssen die Modernisierungsmaßnahmen im Vorfeld angekündigt werden um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen. In diesem Fall können wir Ihnen ebenfalls eine Lösung in Form eines Musters anbieten (Ankündigung Modernisierungsmaßnahmen).
Eine Erhöhung der Miete ist auch möglich, wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen hat. Voraussetzung ist dann, dass der Vermieter die Modernisierungsmaßnahmen angekündigt hat und dem Mieter die zu erwartende Mieterhöhung mitgeteilt hat. Der Vermieter hat dann die Möglichkeit die Modernisierungskosten anteilig auf den Mieter umzulegen, wodurch sich die monatliche Miete erhöht.