Auch wenn Sie als Vermieter nicht zur Mitteilung an Ihre Mieter über erhöhte Staffelmiete verpfichtet sind, können Sie Mieter nur wegen Nicht-Zahlung der erhöhten Beträge kündigen, wenn auch vorher eine schriftliche Mitteilung erfolgte. Achten Sie daher darauf jede Erhöhung Ihren Mietern mitzuteilen. Dieses Muster hilft Ihnen, dies möglichst schnell zu erledigen.