Mahnung schreiben und Nebenkosten einfordern
Der Gesetzgeber regelt, dass Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbaren können, dass der Mieter für die anfallenden Nebenkosten Vorausszahlungen leitstet. Über diese Vorauszahlungen muss der Vermieter dann am Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Die Nebenkostennachzahlung Frist beträgt 30 Tage nach Eingang der Nebenabrechnung beim Mieter. Stellen Sie also zunächst sicher, dass Sie auch beweisen können, dass der Mieter die Abrechnung erhalten hat. Nur dann liegt ein Zahlungverzug vor, der den Vermieter zu einer Mahnung berechtigt. Und Vorsicht: Die Nebenkostenabrechnung ist nur dann fristgerecht zugestellt, wenn sie ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter ist. In der Regel ist das der 31.12. des Folgejahres. Nur in absoluten Ausnahmefällen, kann die Frist verlängert werden. In der Regel ist der Vermieter aber mit Nachforderungen ausgeschlossen, wenn er zu spät abrechnet. Der Mieter hingegen kann bei Guthaben eine Rückzahlung verlangen. Nutzen Sie als Vermieter die Mahnung Vorlage, um Ihren Mieter an die Ausgleichspflicht zu erinnert. Reagiert er nicht, kann dies auch ein Grund für eine Abmahnung sein.