Teilzeit Flugbegleiter/-in
Um den Beruf des Flugbegleiters in Teilzeit ausüben zu können, bedarf es eines gewissen Vorlaufes. Vorausgesetzt Sie haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, können Sie einen Zeitvertrag bei einer gewünschten Airline bekommen. In diesem Zeitvertrag ist meistens eine Probezeit von sechs Monaten enthalten. Nachdem Sie die Probezeit erfolgreich hinter sich gebracht haben, können Sie den Antrag auf Teilzeit stellen. Dann müssen Sie höchstwahrscheinlich weitere 3 Monate Vollzeit als Flugbegleiter /-in arbeiten bevor Ihre Teilzeitbeschäftigung beginnen kann.
In der Regel besteht die Möglichkeit die Teilzeit im Schichtdienst zu absolvieren. Dabei gibt es 2 unterschiedliche Modelle. Einmal arbeiten Sie nur 50% bis höchstens 75% der Vollzeitstelle im Monat. Das andere Modell wird aus den sogenannten Blockmonaten gebildet. Hier arbeiten Sie einen Monat Vollzeit und haben dann einen kompletten Monat frei.
Welche Form in Frage kommt, müssen Sie allerdings individuell mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.