Weitere Informationen zum Kostenvoranschlag für einen Malerbetrieb:
Eine Überschreitung des skizzierten Kostenrahmens von bis zu zwanzig Prozent ist möglich, sofern dies für die Leistungserbringung notwendig ist. Sollte die Abweichung höher sein, ist jedoch zwingend der Kunde zu informieren. Er hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen, muss jedoch die schon erbrachten Leistungen bezahlen und für Auslagen, die nicht inbegriffen sind, Ersatz leisten. Sofern Sie vorher eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, dürfen Sie auch eine Vergütung für den Kostenvoranschlag verlangen.