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Kommissionsvertrag

Vereinbarung zwischen Kommissionär und Kommittent

Jetzt die Zusammenarbeit mit Händlern ermöglichen
Mit Vorlage Aufgaben & Pflichten für Kommissionär und Kommittent regeln
Muster für Kommissionsvertrag sofort downloaden und ausfüllen

Sie wollen Ihre Produkte an den Mann bringen, kennen den Absatzmarkt aber noch nicht so genau? Oder als selbstständiger Kaufmann möchten Sie Waren verkaufen, sind aber aufgrund des hohen Wertes der Waren nicht in der Lage, die nötige Liquidität vorzuweisen? Dann empfiehlt ein Kommissionsvertrag. Beide Parteien profitieren von der unkomplizierten Lösung durch diesen Kommissionsvertrag. Der Kommittent bringt seine Waren effektiver und schneller in den Handel und das Risiko für den Kommissionär wird aufgrund der Möglichkeit der Rückgabe der nicht verkauften Waren minimiert. Dieses Muster für einen Kommissionsvertrag fördert eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Anzahl Seiten: 5 (PDF) / 4 (Word) GTIN: 4255696938540
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Was sollte im Kommissionsvertrag geregelt sein?

Auch wenn der Kommissionsvertrag an Bedeutung verloren hat, findet er noch besonders im Kunst- und Weinhandel sowie im Wertpapierhandel Anwendung. Auch im Gebrauchtwagen-, Schmuck- und Waffenhandel sind Kommissionsverträge noch üblich. Im Kommissionsvertrag sollten vor allem Regelungen über die Pflichten des Kommissionärs, zu einem eventuellen Selbsteintrittsrecht des Kommissionärs, der Provision und woran sie sich orientiert, die Folgen bei Mangelhaftigkeit und auch die Haftung im Fall des Verlusts oder der Beschädigung der Waren aufgenommen werden. Vorlagen oder Muster erleichtern das Erstellen eines Kommissionsvertrags. In einem Muster wie dem vorliegenden Kommissionsvertrag sind alle wesentlichen Vertragspunkte bereits angelegt.

Was ist ein Kommissionsvertrag?

Ein Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (dem Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Gegenüber den Dritten ist der Kommissionär vollumfänglich für die Erfüllung und Gewährleistung verantwortlich. Er tätigt die Geschäfte mit mehreren Auftraggebern. Ist er für eine längere Zeit nur für einen Auftraggeber tätig, nennt man den Kommissionär Kommissionsagent. Der Vorteil für den Kommissionär liegt darin, dass er sich die Waren nicht selbst kaufen und somit keine Geldmittel aufwenden muss. Das Geschäft ist für den Kommissionär generell risikoarm, denn auch das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Auftraggeber dem Kommittenten. Für den Verkauf der Ware erhält der Kommissionär eine Provision. Die einzelnen genau bestimmten Rechte des Kommissionärs ergeben sich aus den §§ 383ff HGB.

Inhalt: Kommissionsvertrag

  • Gegenstand des Kommissionsvertrages
  • Verwahrung und Sicherung der Vertragsprodukte
  • Aufgaben und Pflichten des Kommissionärs
  • Aufgaben und Pflichten des Kommittenten
  • Dauer des Vertrages
  • Provision und Aufwendungsersatz
  • Delkrederehaftung
  • Selbsteintrittsrecht
  • Gewährleistung
  • Haftung des Kommissionärs
  • Schlussbestimmungen


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