Weitere Infos zur Körperschaftsteuererklärung
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Steuerpflicht nach Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Das Einkommen von juristischen Personen, wie z.B. Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen, unterliegt der Körperschaftsteuer, wobei nach Körperschaftsteuergesetz §1 und §2 zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht zu unterscheiden ist, je nachdem, ob sich der Sitz der Geschäftsleitung, bzw. der Sitz der Gesellschaft im In- oder Ausland befindet.