Das sollte einem Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrrad stehen
Für gebrauchte Räder werden mitunter hohe Kaufpreise veranlagt. Gerade bei hochwertigen Fahrrädern, wie Rennrädern bekannter Marken oder E-Bikes sollte der Käufer daher auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen. Deshalb gilt für Verkäufer und Käufer von Fahrrädern: Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag ab. So wie Sie es tun würden, wenn Sie ein gebrauchtes Auto oder Motorrad erwerben.
Ein Musterkaufvertrag Fahrrad aus dem Internet stellt bei der Formulierung eines Kaufvertrages eine wichtige Hilfe dar. Sie können in der Vorlage eine Übersicht über die vereinbarte Ausstattung oder den Zustand erstellen, den das Rad bei Verkauf hatte. So sind Rahmennummer, Hersteller, Fahrradtyp und Rahmenfarbe übliche Angaben in einem Fahrradkaufvertrag. Optional lassen sich noch das Baujahr eintragen bzw. Informationen darüber, ob das Fahrrad schon einmal in einen Unfall verwickelt war. Ist Zubehör am Zweirad Teil des Fahrradverkaufes, etwa Lichter, Taschen oder ein Kindersitz, sollten Käufer und Verkäufer diese Punkte ebenfalls in einer entsprechenden Vereinbarung benennen.
Warum beim Fahrradkauf einen schriftlichen Vertrag abschließen?
Ein gebrauchtes Fahrrad wird oft über Kleinanzeigen oder auf Flohmärkten verkauft. Schriftliche Kaufverträge werden für Fahrräder aber selten abgeschlossen. Leider kann ein mündlicher Kaufvertrag oft zu einem Streit führen. Entspricht das Rad etwa nicht den Vorstellungen des Käufers, dann ist die Beweislage problematisch. Denn bei Kaufverträgen unter Privatleuten ist der Käufer in der Regel in der Beweispflicht dafür, dass der Mangel bereit bei Übergabe vorlag.
Auch für den Verkäufer ist allerdings ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig. Wird ein gebrauchtes Fahrrad von privat an privat verkauft, dann lässt sich die Gewährleistung weitgehend ausschließen. Nur für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder arglistig verschwiegene Mängel kann der Verkäufer noch in Haftung genommen werden.
Welches Fahrrad ist das Richtig für mich?
Bevor Sie einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrrad abschließen, sollten Sie sich umfassend darüber informieren, welches Modell für Ihre Zwecke passend ist.
Im Internet finden Sie Ratgeber über die Pflichtausstattung für ein verkehrstaugliches Fahrrad. Fahrräder müssen beispielsweise mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Laut § 64 a StVZO sind Radaufglocken bei einem Rad im Straßenverkehr verboten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Pflichtausstattung, um bei das Fahrrad, das Sie kaufen wollen, besser einzuschätzen. Damit haben Sie eine gute Basis für die Verhandlung mit dem Verkäufer.