Wenn Sie von einem Bewerber Daten erheben, müssen Sie als Arbeitgeber diesen darüber aufklären, was mit diesen Daten in Ihrem Unternehmen geschieht. Auch Ihre Mitarbeiter haben Anspruch darauf zu erfahren, wie die Daten verarbeitet werden. Nutzen Sie unser Muster nach DS-GVO für Ihr Personalmanagement, um eine passgenaue Information zur Datenerhebung zu übermitteln. Je nach Art des Bewerbungsverfahrens, können Sie sich die Kenntnisnahme auch gegenzeichnen lassen.