Rechtssicher Hausverbot erteilen
Ein Vordruck Hausverbot ermöglicht es Ihnen, ein schriftliches Hausverbot rechtlich korrekt zu formulieren. Wichtig ist, dass Sie der Person den ausgefüllten Vordruck zustellen und den Zustellungsnachweis gut aufbewahren. Sie können beispielsweise einen Boten beauftragen oder das Dokument persönlich unter Zeugen übergeben. Einen Grund für ein Hausverbot über das Betreten von privaten Räumen müssen Sie übrigens nicht nennen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie für das Grundstück oder die Räume das Hausrecht innehaben. Das ist in jedem Fall bei einem Hauseigentümer gegeben. Aber auch Mieter haben für Ihre Wohnung das Hausrecht und können ein privates Hausverbot aussprechen. Grundlage dafür ist das im Grundgesetz garantierte Recht auf die Unverletztlichkeit der Wohnung. Somit darf der Vermieter seinem Mieter gegenüber nicht einfach ein Hausverbot aussprechen. Erst nach einer erfolgten Kündigung und Räumung der Räumlichkeiten kommt dies in Betracht.