Sobald Sie von Ihren Vertragspartnern Daten erheben, die nicht zwingend zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind, benötigen Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen. Wenn Sie etwa zum Zwecke der personalisierten Werbung auch noch das Geburtsdatum erheben oder den Beruf, dann muss der Kunde ausdrücklich einwilligen. Sie müssen dem Kunden deutlich erläutern, dass er diese freiwillige Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen darf. Nutzen Sie unsere Muster Datenschutz Einwilligung nach DSGVO und ergänzen Sie noch die indivdiuellen Daten im Zusammenhang mit der von Ihnen geplanten Datenverarbeitung.