Sie wurden von der Agentur für Arbeit einer falschen Leistungsgruppe zugeordnet? Dann sollten Sie unverzüglich Einspruch einlegen. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um die korrekte Form zu wahren. Beachten Sie die Einspruchsfrist, die auf dem Bescheid angegeben ist. Wir raten Ihnen, den Einspruch persönlich zu übergeben und sich den Empfang quittieren zu lassen.