Inahlt: Domain-Übertragungsvertrag (B2B)
- Einleitung
- Vereinbarungen
- Kaufpreis
- Gewährleistung
- Abschließende Bestimmungen
Auszug: [...] Der Veräußerer stellt jegliche Anträge, die für die Umschreibung der Internet-Domain auf den Erwerber erforderlich sind. Sind weitere Erklärungen und Zustimmungen erforderlich, dann verpflichtet sich der Veräußerer, diese abzugeben. In diesem Zusammenhang wird der Veräußerer die Aufhebung der Zuordnung des Domain-Namens zu der IP-Nummer veranlassen, um so die Zuordnung des Domain-Namens zu der IP-Nummer des Erwerbers zu ermöglichen. [...]