Was Sie bei einer Patientenverfügung beachten sollten
Es ist nicht leicht, sich mit seinem eigenen Ableben oder mit Krankheiten zu befassen, die einen ereilen könnten. Allerdings ist es angesichts des medizinischen Fortschritts heute sehr wahrscheinlich, in eine Lage zu geraten, in der man die Frage nach Behandlung und Therapie nicht mehr selbst entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung lassen sich für bestimmte Situationen Vorkehrungen treffen. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld möglichst genau über die Konsequenzen Ihrer Entscheidung aufklären lassen. Hier kann es helfen, wenn Sie sich von dem Arzt Ihres Vertrauens beraten lassen oder sich selbst darüber informieren, was möglich ist. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle formalen und Inhaltlichen Fragen rund um die Patientenverfügung zu bedenken.
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Mit einer Patientenverfügung werden weitreichende Entscheidungen getroffen. Daher ist es ratsam, sich vorher umfassend über eventuelle Konsequenzen zu informieren und sich hinsichtlich seines Willens klar zu werden. Die größte Schwierigkeit dabei besteht darin, dass man für einen Fall entscheidet, den man sich kaum vorstellen kann. Niemand vermag mit Sicherheit zu sagen, wie viel Bewusstsein, Empfinden und Lebenswille bei Schwerkranken vorhanden ist. Dennoch haben viele eine einigermaßen klare Intuition darüber, unter welchen Bedingungen Sie welche medizinische Behandlung wünschen und welche Grenzen es dabei geben soll. Eine Checkliste ermöglicht es Ihnen, sicher zu gehen, dass sie an alles gedacht haben, was es bei dem Aufsetzen einer Patientenverfügung zu bedenken gibt. Eine Patientenverfügung kann zwar für einige medizinische Standardfälle Vorkehrungen treffen, aber alle Eventualitäten lassen sich damit - wie umfangreich sie auch sein mag - nicht abdecken. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der in Zweifelsfragen über die entsprechende Vorgehensweise entscheidet. Da es in der Praxis häufig zu dem Fall kommt, dass Angehörige Bedenken bezüglich der Patientenverfügung äußern, weil sie angeben, dass der Verfügende zur Zeit der Erklärung nicht informiert genug war, um eine qualifizierte Entscheidung zu treffen, ist es sinnvoll, in der Verfügung selbst anzugeben, auf welcher Grundlage man sich im Vorfeld über die Verfügungsinhalte und Konsequenzen informiert hat.