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Der Arzt selber attestiert Ihnen nicht, dass Sie prüfungsunfähig sind. Er stellt lediglich fest, ob Sie eine Krankheit haben oder nicht und bescheinigt Ihnen dies. Das zuständige Prüfungsamt trifft dann letzendlich die Entscheidung darüber, ob Sie prüfungsunfähig sind. Es entscheidet dies mittels des Attest und stellt fest, ob Sie köperlich oder psychisch in der Lage waren an der Prüfung teilzunehmen. Als Student sind Sie aber auch generell zur Mitwirkung bei einer solchen Feststellung verpflichtet, dass heißt Sie sollten Ihre Beschwerden und Empfindungen offen legen.