Weitere Informationen zum Au Pair Vertrag
Am besten ist es, den Au Pair Vertrag abzuschließen bevor das Au Pair sein Heimatland verlässt. Meist wird ein Au Pair Vertrag für die Dauer von einem Jahr geschlossen und es ist für beide Parteien einfacher, wenn beide schon vor Beginn der Au Pair Zeit wissen was auf sie zukommt. Au Pairs sind zwischen 17 und 30 Jahren alt. Sie kommen nach Deutschland um ihre Sprachkenntnisse und ihre Allgemeinbildung auszuweiten und um das Gastland kennen zu lernen. Spätestens eine Woche nach Aufnahme des Au Pairs in der Gastfamilie muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. In diesem sollen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen das Au Pair am Leben der Gastfamilie teilnimmt. Das Au Pair hilft der Gastfamilie im Haushalt, kümmert sich um die Kinder und bringt diese eventuell zur Schule. In welchem Umfang das Au Pair im Haushalt eingespannt wird entscheidet die Gastfamilie. Dabei muss dem Au Pair mindestens ein voller Tag zur freien Verfügung gestellt werden. Einmal im Monat muss dieser freie Tag auf einen Sonntag fallen. Dem Au Pair ist auch die uneingeschränkte Gelegenheit zur Teilnahme an der Religionsausübung zu gewähren. Im Vertrag selbst sollte auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung von beiden Seiten vorgesehen werden. Eine entsprechende Vorlage steht zum Download zur Verfügung.
Was muss zuvor noch erledigt werden?
Die Aufnahme eines Au Pairs stellt eine große Bereicherung für die ganze Familie dar. Bevor es so weit ist, müssen jedoch noch einige Behördengänge vorgenommen werden. Au Pairs aus visumpflichtigen Ländern benötigen für den Aufenthalt in Deutschland ein Au Pair Visum. Bei der Visa-Stelle der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes müssen von dem Au Pair folgende Unterlagen eingereicht werden: Gültiger Reisepass, 3 Passfotos, ein aktuelles Gesundheitsattest und das Einladungsschreiben der Gastfamilie aus Deutschland welches von einer zulässigen Agentur unterschreiben ist. In dem Einladungsschreiben muss versichert werden, dass die Gastfamilie die Anmeldung und Kostenübernahme einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung vornimmt. Außerdem muss erklärt werden, dass der Aufenthalt zum erlernen der Sprache erfolgt. Die Höhe des Taschengeldes, die Arbeitszeit und die Urlaubsgewährung müssen ebenfalls angegeben werden. Die Gastfamilie muss auch zusichern, dass eine freie Unterkunft und die Kosten für den Unterhalt gewährt werden. Nach erfolgreichem Sprachtest des Au Pairs wird die Botschaft dann Kontakt aufnehmen mit der Bundesagentur für Arbeit – genauer der Zentralen Auslands und Fachvermittlung (ZAV). Liegen alle Anforderungen vor, wird dann das Arbeitserlaubnisverfahren durchgeführt.