Inhalt: Arbeitszeugnis Maurer
- Arbeitszeugnis Maurer Sehr gut (Note 1)
Mit den immer weiter wachsenden Möglichkeiten im Bauwesen steigen auch die fachspezifischen Ansprüche an einen Maurer. Mit diesem Arbeitszeugnis attestieren Sie Ihrem Mitarbeiter eine besonders hohe Qualifikation, erstklassige Fähigkeiten und weitreichende Fachkenntnisse als Maurer. Gehen Sie mit dieser Vorlage sicher, dass Sie die richtigen Klauseln der komplizierten Zeugnissprache verwenden und Ihrem Angestellten damit die Ehre zu Teil werden lassen, die er sich in Ihrem Betrieb verdient hat.
- Arbeitszeugnis Maurer Gut (Note 2)
Das Arbeitszeugnis ist für viele Arbeitnehmer eine Visitenkarte. Achten Sie bei der Formulierung unbedingt auf die Formvorschriften, denn diese sind streng! In dem fiktiven Beispiel eines Arbeitszeugnisses für einen Maurer mit der Auszeichnung "gut" werden seine Einsatzbereiche sowie seine individuellen Fähigkeiten dargestellt. Nach einer kurzen Einleitung mit Angaben zum Unternehmen, wird ebenfalls auf den Umgang mit Kunden und Vorgesetzten eingegangen. Nutzen Sie dieses Muster um ein individuelles rechtssicheres Arbeitszeugnis zu formulieren!
- Arbeitszeugnis Maurer Befriedigend (Note 3)
Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht die Leistungen Ihrer Mitarbeiter zu bewerten und sie in Form eines Zeugnisses am Ende des Arbeitsverhältnisses zu dokumentieren. Wenn Sie einem Maurer ein Arbeitszeugnis ausstellen müssen, seine Arbeit jedoch nur mit der Note "befriedigend" bewerten können, hilft Ihnen diese Vorlage die richtigen Formulierungen zu finden. Nutzen Sie unser Musterbeispiel, um Ihre Arbeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
- Arbeitszeugnis Maurer Ausreichend (Note 4)
Sie wollen Ihrem Maurer kein gutes Arbeitszeugnis ausstellen, weil seine Leistungen nicht gerade überzeugend waren? Dann nutzen Sie unsere Vorlage, um im gesetzlich zulässigen Rahmen eine aussagekräftige Beurteilung zu erstellen. Arbeitszeugnisse dürfen keine offene Kritik enthalten, damit dem Arbeitgeber bei der Jobsuche keine Steine in den Weg gelegt werden. Dennoch hat der Ex-Mitarbeiter keinen Anspruch auf ungerechtfertigtes Lob.
- Checkliste Arbeitszeugnis
- Ratgeber Arbeitszeugnis