Inhalt: Arbeitsvertrag für Pflegekräfte
Dieser Arbeitsvertrag wird regelmäßig an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und ist somit immer auf dem neuesten Stand. Die folgenden Punkte werden in einzelnen Paragraphen geregelt:
- 1. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort
Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der erste Arbeitstag des neuen Mitarbeiters gemeint. Wenn als Arbeitsort unterschiedliche Filialen in Betracht kommen, dann sollten Sie dies aufführen.
- 2. Befristete Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Kündigungsfrist beendet werden. Beachten Sie, dass die Probezeit längstens sechs Monate dauern darf.
- 3. Tätigkeit
Beschreiben Sie den Inhalt des Aufgabenbereichs möglichst genau. Unter Verweis auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers können Sie sich offen halten, dem Arbeitnehmer bei Bedarf ähnliche Aufgaben zuzuweisen.
- 4. Arbeitsvergütung
Hier sollten Sie nicht nur die Grundvergütung nennen, sondern auch weitere Bestandteile, wie Tantieme, Gratifikationen oder Überstundenzuschläge.
- 5. Arbeitszeit
Wichtig ist, die wöchentliche Arbeitszeit festzulegen, sowie die Arbeitstage in der Woche. Die Verteilung der täglichen Arbeitszeit kann flexibel nach betrieblichen Bedarf geregelt werden. Falls es einen Dienstplan gibt, können Sie darauf verweisen.
- 6. Pflichten des Arbeitnehmers
Hier ist eine Heimordnung, Betriebsordnung oder ähnliches miteinzubeziehen. Ferner wird auf die Dokumentationspflicht abgestellt.
- 7. Urlaub
Der Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser hängt von der Anzahl der Wochenarbeitstage ab. Selbstverständlich können Sie auch mehr Urlaub vereinbaren. Die Vorgaben im Bundesurlaubsgesetz dürfen aber nicht unterschritten werden.
- 8. Gesundheitliche Eignung
Der Arbeitnehmer darf im Pflegebereich an keinen ansteckenden Krankheiten leiden.
- 9. Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Falle der Krankheit nach Entgeltfortzahlungsgesetz. Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße Krankmeldung.
- 10. Verschwiegenheitspflicht
Lassen Sie sich vom Arbeitnehmer vertraglich zusichern, dass er über betriebliche Belange Stillschweigen bewahrt.
- 11. Nebentätigkeit
Stellen Sie klar, dass eine Nebentätigkeit der Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Zustimmung erteilen müssen, sofern die betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen.
- 12. Vertragsstrafe
Entscheiden Sie, ob der Arbeitnehmer in Fällen des Vetragsbruchs eine Vertragsstrafe zu zahlen hat. Allerdings gibt die Rechtssprechung bezüglich der Höhe einer Vertragsstrafe einen zulässigen Rahmen vor.
- 13. Lohn- und Gehaltspfändung
Lohn- und Gehaltspfändungen bedeuten für den Arbeitgeber einen höheren Verwaltungsaufwand verbunden mit Mehrkosten. Sie müssen das nicht hinnehmen, wenn Sie entsprechende vertragliche Vorkehrungen treffen.
- 14. Beendigung
Die gesetzliche Kündigungsfrist lässt sich per individuellem Arbeitsvertrag nur erweitern, nicht verringern. Kürzere Kündigungsfristen sind unzulässig. Beachten Sie auch, dass die Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich sein müssen.
- 15. Verwirkung von Ansprüchen
An dieser Stelle können Sie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vereinbaren. Beachten Sie, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall genügend Zeit erhalten muss, um etwaige Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen.
- 16. Sonstige Vereinbarungen
Definieren Sie in diesem Punkt spezielle Konditionen oder Rahmenbedingungen.