Ab Januar 2019 sind Vermieter verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert mitzuteilen, wenn Sie in Gebieten mit Mietpreisbremse ausnahmsweise eine Miete fordern, die 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Die zulässsigen Ausnahmen sind gesetzlich festgelegt. Eine Ausnahme nach Mietrechtsanpassungsgsetz ist beispielsweise gegegeben, wenn bereits der Vormieter eine überhöhte Miete zahlte oder es sich um einen Neubau handelt. In dem Muster zur Auskunft Miethöhe können Sie die treffende Begründung wählen. Schützen Sie sich vor Rückfoderungen durch neue Mieter und informieren Sie, bevor Sie einen Mietvertrag abschließen. Einfach das Muster downloaden und dann immer wieder verwenden.