Auch Vierbeiner sind steuerpflichtig! Machen Sie sich die Behörden nicht zum Feind und reichen Sie die Anmeldung Ihres Hundes rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde ein. Spätestens 5 Wochen nachdem Sie den Wohnort gewechselt haben, sollte das ausgefüllte Formular auf dem richtigen Schreibtisch liegen. Laden Sie sich das kostenlose Formular hier herunter!