Wer etwa in Württemberg, in Franken oder in Baden im Haupterwerb in der Industrie - etwa im Automobillbau - oder anderswo arbeitet und im Nebenerwerb mit Maische, Most und Trauben hantiert, muss auch diese Einkünfte den Steuerbehörden zur Kenntnis bringen. Die Behörden wollen alles über Flächen, Flaschen und Fässer der letzten 3 Jahre wissen. Als Winzer können sie das Formular aber auch für ihre eigene Buchhaltung nutzen. Integrierte Formeln machen die Anlage Weinbau zu einem intelligenten Offce-Tool. So behalten sie trotz Hochprozentigem auch für 2015 und 2016 den Überblick.