Sofern Sie als nichtbuchführender Weinbaubetrieb Flächen für die Weinwirtschaft betreiben, benötigen Sie die Anlage Weinbau zur Anlage L (Landwirtschaft) der Einkommensteuererklärung. Das Blatt enthält alle Arten der Weinvergärung - ob Traube, Maische, Most, Fasswein oder Flaschenwein. Das Formular berechnet automatisch Gewinn und Verlust aus Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen und kann bequem am PC ausgefüllt werden. Die Speicherung erfolgt über den Acrobat Reader (ab Version 7).