Die neue Anlage V Sonstige 2023 ist für die Einkünfte aus Untervermietung und Grundstücksgemeinschaften auszufüllen. Einfach herunterladen und starten. Generell fällt nämlich auch die Untervermietung von gemieteten Räumen oder einer Eigentumswohnung unter Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und damit unter die Regelung des § 21 EStG. Es gelten aber Freibeträge.