Bei im Ausland ansässigen Unternehmern verlangt das Finanzamt die Anlage UN zur Aufführung von nicht alltäglichen Geschäften wie einem innergemeinschaftlichen Erwerb oder einem steuerfreien Umsatz. Bitte beachten Sie, dass für den im Inland ansässigen Unternehmer der Steuervordruck "Anlage UR" einzureichen ist! Nur in begründeten Fällen darf die Erklärung ausnahmsweise mittels eines Formulars in Papierform erfolgen.