Wer Unterhalt leistet, darf dies bei seiner Einkommensteuererklärung 2015 steuermindernd geltend machen. Zu den begünstigten Leistungen zählen Zahlungen an den getrennt lebenden Lebenspartner, geschiedenen Ehegatten, auch wenn er nur getrennt lebt. HIerbei handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen, die Sie in die Anlage U eingeben. Die Eingabefelder bei diesem amtlichen Formular können bequem am Computer ausgefüllt und bearbeitet werden. Alles kann abgespeichert werden. Die Anleitung bitte gesondert herunterladen.