In der Anlage Sonstiges können Sie für das Steuerjahr 2019 ausfüllen, wenn Sonderfälle bei Ihnen einschlägig waren. So können Sie beispielsweise die Steuerermäßigung wegen Belastung mit Erbschaftssteuer beantragen. Darüber hinaus dient das Steuerformular Anlage Sonstiges 2019 dem Spendenvortrag, dem Verlustabzug und der Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter. Achtung: In der Vergangenheit waren all diese Angaben Bestandteil des Mantelbogens. Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie dieses Formular ausfüllen. Das PDF ist komplett am Rechner ausfüllbar, rechnet aber nicht selbst.