Anlage SO 2020 – das steht für sonstige Einkünfte, wie Veräußerungsgewinne bei Verkäufen von privaten Wirtschaftsgütern, die sich weniger als ein Jahr im Eigentum des Verkäufers befunden haben. Es gelten allerdings für viele Fälle Freibeträge, über deren aktuelle Höhe Sie sich informieren sollten. Fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt nach. Alle sonstigen Einkünfte, die Sie angeben müssen, können Sie nach dem kostenlosen Download hier in das PDF der Anlage SO 2020 eintragen.