Wer Rentenleistungen oder Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Berufsunfähigkeitsrenten bezogen hat, muss der Einkommenssteuererklärung die Anlage R 2019 hinzufügen, um alle Angaben an das Finanzamt korrekt zu übermitteln. Nur in wenigen Ausnahmefällen müssen Rentner heutzutage keine Steuererklärung mehr abgeben. Wenn Ihre Renteneinnahmen unter der Freibetragsgrenze liegen, holen Sie sich von Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Achtung: Ehepartner müssen die Anlage R 2019 jeder für sich ausfüllen. Sie können das PDF aber einmalig downloaden und dann unter unterschiedlichen Namen bei sich auf dem Rechner abspeichern, um für beide Ehepartner die Altersvorsorgeleistungen anzugeben.