Die Anlage N Doppelte Haushaltsführung wurde für das Steuerjahr 2023 neu eingeführt. Personen, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung am Arbeitsort haben, können nun einen Teil der Kosten für diese Zweitwohnung steuerlich absetzen. In den neu hinzugefügten Abschnitten dieser Anlage besteht die Möglichkeit, Angaben für eine Zweitwohnung im Ausland zu machen. Diese Ergänzung ermöglicht eine präzise Berechnung des Verpflegungsmehraufwands.