Anlage L 2017 zur Erklärung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wie zum Beispiel Erträge aus der Viehzucht bzw. der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen. Das Bundesfinanzministrium stellt Ihnen dafür die Anlage L als Steuervordruck zur Verfügung, die auch für Einnahmen aus Wein- und Gartenbau gilt. Füllen Sie die Anlage L 2017 aus und reichen das Muster gemeinsam mit den übrigen Steuerformularen beim zuständigen Finanzamt ein.