Müssen Sie nicht abziehbare Schuldzinsen angeben oder den Verlustabzug beschränken? Dann füllen Sie für das Steuerjahr 2019 die Anlage FE 5 aus. Reichen Sie das ausgefüllte PDF beim Fiannazamt ein. Erkundigen Sie sich aber im Vorfeld, ob Ihr Finanzamt die Anlage FE 5 in Papierform akzeptiert. In der Regel benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.