Können Sie außerordentliche Holznutzungen für 2020 beim Finanzamt geltend machen? Dann müssen Sie die Anlage 34 b 2020 ausfüllen. Hier ganz einfach als ausfüllbares PDF kostenlos herunterladen und auf dem Rechner bearbeiten. Ausdrucken und direkt ans Finanzamt sichicken.