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Ablehnung eines Sachverständigen vor Gericht

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Sollten Sie darüber informiert sein oder den Eindruck gewonnen haben, dass der für Sie ernannte Sachverständige in irgend einer Form befangen ist, dann heißt es: Schnell handeln! Es könnte sich sehr zu Ihrem Nachteil auswirken. Nach der Ernennung des Sachverständigen haben Sie nur eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer Sie die Ablehnung einreichen müssen. Die Schwierigkeit besteht auch darin, dass Sie die Ablehung begründen müssen. In unserer Vorlage finden Sie daher einen Vorschlag für eine Begründung.

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Wann gilt ein Sachverständiger als befangen?

Ein Sachverständiger kann als Befangen gelten, wenn man den  Eindruck hat, er verhält sich parteiisch. Hat er beispielsweise mit der Gegenseite vor dem Gerichtstermin telefoniert oder Unterlagen zur Einsicht angefordert und erwähnt dies nicht freiwillig im Gerichtstermin, kann dies als Zeichen der Befangeheit gelten und zur Ablehnung des Sachverständigen führen. Aber auch, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einem der Beteiligten steht, kann dies zum Grund werden. Sogar persönliche oder geschäftliche Nähe zu einer Partei kann die unbefangene Urteilfähigkeit des Betreffenden einschränken.



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