Wann gilt ein Sachverständiger als befangen?
Ein Sachverständiger kann als Befangen gelten, wenn man den Eindruck hat, er verhält sich parteiisch. Hat er beispielsweise mit der Gegenseite vor dem Gerichtstermin telefoniert oder Unterlagen zur Einsicht angefordert und erwähnt dies nicht freiwillig im Gerichtstermin, kann dies als Zeichen der Befangeheit gelten und zur Ablehnung des Sachverständigen führen. Aber auch, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einem der Beteiligten steht, kann dies zum Grund werden. Sogar persönliche oder geschäftliche Nähe zu einer Partei kann die unbefangene Urteilfähigkeit des Betreffenden einschränken.