Kündigung: Was beachten?

Wer ein Vertragsverhältnis mit einer Kündigung beenden will, muss im Kündigungsschreiben nicht nur genau auf die richtige Formulierung achten, sondern auch die Fristen einhalten. Teilweise sind Kündigungen außerdem nur dann möglich, wenn Sie den Anlass plausibel begründen können. Entscheidend ist dabei, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Als Vermieter können Sie einen Mietvertrag beispielsweise nicht ohne Begründung auflösen. Wenn es dagegen um ein Zeitungsabo oder einen Vertrag mit einem Fitnessstudio geht, können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist ist allerdings immer zu beachten.

Gut zu wissen

  • Wir raten dringend: schriftlich zu kündigen
  • Bei ordentlicher Kündigung ist die Frist einzuhalten
  • Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag
  • Nach Zugang kann Kündigung nicht widerrufen werden
  • Dem Absender obliegt die rechtzeitige Kündigung

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Kündigungsfristen berechnen und einhalten

Sie haben sich entschlossen ein Vertragsverhältnis zu kündigen und wollen nun das Kündigungsschreiben formulieren? Wir haben einige Tipps für Ihr Kündigungsschreiben. Egal, ob es sich um Ihren Handyvertrag, Ihren Arbeitsvertrag, den DSL Anschluss oder die Kündigung vom Zeitungsabo handelt – Vertrag ist Vertrag. Um solche bei Ihrem Anbieter wirksam zu kündigen, bedarf es einem Schreiben. Prüfen Sie jedoch zunächst, ob eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Die meisten Verbraucher wissen, dass der Gesetzgeber zwischen der fristgemäßen und fristlosen Kündigung unterscheidet. Häufig wird dabei von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung gesprochen. Letzteres wird in der Regel sofort wirksam, eine besondere Frist ist nur ausnahmsweise zu beachten. Sie dürfen allerdings nur dann außerordentlich kündigen, wenn Sie eine wichtige Ursache für Ihren Wunsch nach vorzeitiger Auflösung nennen können. Die Frist für die reguläre Kündigung ergibt sich aus dem Vertrag. Für einige Vertragstypen werden die Zeiträume durch das Gesetz geregelt.

Kündigung von Mietverträgen – Unterschiede bei Mieter und Vermieter

Bei der Kündigung von Mietverträgen ergeben sich durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch einige Besonderheiten. Mieter haben eine einheitlich geregelte Kündigungsfrist von drei Monaten beim Kündigen. Diese gilt völlig unabhängig vom Bestand des Mietverhältnisses. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber verhindern, dass dem Mieter der Umzug durch eine zu lange Vertragsbindung erschwert oder finanziell unmöglich gemacht wird. Der Vermieter darf hingegen nur unter besonderen Umständen den Mietvertrag kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein Kündigungsgrund im Sinne des §573 Bürgerliches Gesetzbuch vorliegt, zum Beispiel bei einem berechtigten Eigenbedarf des Vermieters. Die Fristen variieren dann zwischen drei und neun Monaten, je nach Dauer des Mietverhältnisses. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie eine wirksame Kündigung formulieren, können Ihnen Muster helfen.

Besonderheiten bei der Kündigung von Arbeitsverträgen

Sie möchten ein Arbeitsverhältnis nicht länger aufrechterhalten? Bedenken Sie, dass im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ganz unterschiedliche Anforderungen an das Kündigungsschreiben gelten. Wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, wird dem Arbeitgeber die Kündigung erschwert. Er muss spätestens nach einem halben Jahr Beschäftigung einen Grund zur Kündigung vorweisen können, sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat. Die geltenden Zeitspannen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Dauer richtet sich nach den Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem Gesetz. Vergessen sollten Sie in jedem Falle nicht, dass Ihnen laut Arbeitsrecht als Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, ausgestellt vom Arbeitgeber, zusteht.

Kündigungsschreiben selbst verfassen

Wer sagt „Ich kündige!“, kann das in der Regel nicht so ohne weiteres. Denn bei einer Kündigung gilt es einiges an Formellem zu beachten. Deshalb ist es sinnvoll, sich bei einem Kündigungsschreiben auf eine Vorlage zu verlassen.

In jedem Geschäftsfeld gelten eigene Bestimmungen, egal ob Sie Ihren Handyvertrag kündigen wollen, einen DSL-Vertrag kündigen, aus Ihrem Verein austreten möchten oder einen nervigen Aboalarm ausschalten möchten. Als Verbraucher sind Ihnen nicht alle juristischen Fallstricke bewusst und schnell kann es dazu kommen, dass der Vertragspartner ein Kündigungsschreiben ohne triftige Grundlage nicht akzeptiert. Dennoch: Auch vor zunächst unübersichtlichen vertraglichen Konstruktionen müssen Sie nicht kapitulieren und einen teuren Anwalt oder Notar konsultieren. Mit einem professionellen Muster für eine Kündigung, Ratgebern mit hilfreichen Tipps sowie Checklisten für alle Aspekte rund um das Themenfeld sind Sie bei der Erstellung eines Kündigungsschreibens in Eigenregie auf der sicheren Seite.

Tipp: Komplizierte und langfristige Verträge sofort beenden

Viele Anbieter vereinbaren bewusst lange Vertragslaufzeiten mit komplizierten Festlegungen, wann der Vertrag zu kündigen ist. Oft verlängern sich solche Verträge bei verspäteter Kündigung. Beendigen Sie solche Vereinbarungen einfach bereits direkt nach dem Abschluss. So wird die Kündigungsfrist in jedem Fall eingehalten und Sie stellen sicher, dass die rechtzeitige Kündigung nicht in Vergessenheit gerät.

Wann muss das Kündigungsschreiben eingegangen sein?

Ein wichtiger Aspekte für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung ist der Poststempel auf dem Briefumschlag nicht ausschlaggebend. Ein Schreiben muss zugegangen sein, d.h. dem Empfänger in dessen “Machtbereich” vorliegen. Zweifellos erfüllt ist dieses Kriterium, wenn das Kündigungsschreiben dem Adressaten übergeben wird, am besten unter Anwesenheit eines Zeugen. Üblicherweise gilt aber auch der Briefkasten als Machtbereich: Wird das Kündigungsschreiben zu den üblichen Zeiten eingeworfen und nicht um Mitternacht zugestellt, ist die Kündigung am betreffenden Tag wirksam angekommen.

Daniel Wilhelm