Vor Abschluss eines Bauvertrages sollten zunächst grundlegende Fragen geklärt werden. Je nach Art des Auftrages sollte etwa ein Baugrundgutachten eingeholt werden. Grundsätzlich ist zu klären, ob neben der Baugenehmigung noch weitere behördliche Genehmigungen notwendige Bedingung eines Bauprojektes sind, etwa, was die Zufahrt auf das Grundstück angeht oder in Bezug auf den Grundwasserschutz. Nur wenn die äußeren Gegebenheiten geklärt sind, kann man sinnvolle Vertragsverhandlungen führen.
Sollte sich im Rahmen der Verhandlungen weiterer Klärungsbedarf ergeben, so sollte dies in einem Protokoll schriftlich vermerkt werden. Dann kann mit der Gestaltung des Bauvertrages begonnen werden. Gesetzlich gibt es zwar keine vorgeschriebene Form für Bauverträge – ohne eine schriftliche Vereinbarung sollten Sie einen Bauvertrag jedoch nicht abschließen. Denn nur so haben Sie im Streitfall einen Nachweis darüber, was vereinbart wurde. Daher sollte Ihr Bauvertrag möglichst alle denkbaren Fragen klären. Wichtig ist allerdings, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird, etwa bei der Frage der Gewährleistung bei Baumängeln oder bei der Regelung der Abnahme.
Bauverträge im gesetzlichen Rahmen
Ein wichtiger Punkt der Vertragsgestaltung von Bauverträgen ist zunächst die Definition der Vertragsparteien. Sollte es später zu Streitigkeiten kommen oder gar eine Insolvenz drohen, muss der Vertragspartner eindeutig zu ermitteln sein. Bei Firmen gehört unnbedingt die Rechtsform in den Vertrag sowie die Benennung des gesetzlichen Vertreters, also etwa des Geschäftsführers einer GmbH. Achten Sie auch darauf, dass der Vertragspartner eine ladungsfähige Adresse im Bauvertrag angibt. Wichtig: Bereits im Bauvertrag können Sie vermerken, wer für die Vertragspartner ansonsten noch vertretungsberechtigt ist, etwa der Architekt oder der Projektleiter. Sollte dies noch nicht feststehen, ist die Bevollmächtigung später nachzuweisen.
Des Weiteren enthalten Bauverträge Definitionen, auf welcher Basis die Vereinbarung zustandekommt. Sollte einer der beiden Vertragspartner oder beide Partner eigene AGB haben, muss geklärt werden, ob und inwieweit diese gelten sollen. Achten Sie darauf, dass die Regelungen im Vertrag sowie die in den AGB sich nicht widersprechen. Für den Fall, dass ein Widerspruch übersehen wurde, sollte festgelegt werden, welche Regelung Vorrang hat. Fungieren Verbraucher als Partner des Bauvertrages müssen AGB bei Vertragsschluss ausdrücklich in die Vereinbarung eingebunden werden. Die AGB unterliegen dort auch strengeren Prüfungsanforderungen.
Bauvertrag nach BGB oder VOB
Bauverträge können auf Grundlage der BGB-Vorschriften für Werkverträge geschlossen werden. Weitaus verbreiteter ist aber der Bauvertrag nach VOB. Legen Sie fest, nach welchem Regelwerk Ihr Bauvertrag gestaltet werden soll. Wenn Sie die Geltung der VOB vereinbaren, dann sind die meisten Fragen damit bereits geklärt. Die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B) bieten eine Ergänzung zu den Regelungen des BGB für Werkverträge und sind speziell auf die Fragen zugeschnitten, die sich im Rahmen eines Bauprojekts stellen.
Von Ausführungs- bis Kündigungsfristen – das Regelwerk kann für die gesamte Vertragsabwicklung herangezogen werden. In Muster-Bauverträgen ist vermerkt, auf welcher Grundlage das Muster erstellt wurde. In der Regel werden dem Vertrag noch Anlagen anzufügen sein, wie Baupläne, Zeichnungen oder andere Beschreibungen. Diese Anlagen sollten Sie ausdrücklich im Bauvertrag aufführen und dort einbeziehen.
Vergütungsformen und Preisarten in Bauverträgen
Baubeginn und Bauende sollte der Bauvertrag soweit wie möglich regeln. Ein Terminplan kann zur Anlage genommen werden. Legen Sie immer fest, was gelten soll, falls sich im Laufe der Bauarbeiten Verzögerungen ergeben oder weitere Arbeiten unumgänglich sind. Oft enthalten Buverträge auch eine Einheitspreisliste mit Stundensätzen und Materialkosten. Was die Vergütung der Bauleistung angeht, können Sie entscheiden, ob abgerechnet wird oder ein Pauschalpreis vereinbart werden soll.
Ob Einheitspreisvertrag oder Globalpauschalvertrag – ein passgenauer Muster-Bauvertrag hilft bei der Ausgestaltung Ihrer Vereinbarung. Vergessen Sie nicht, sich über die Zahlungsart zu einigen. Die Zahlungsziele können nach Bauabschnitten im Wege eines Zahlungsplans bestimmt werden. Bei der Vereinbarung der Vergütung ist auch an die Regelung der weiteren Kostenpunkte zu denken. So sind etwa die Erschließungskosten zu nennen oder auch die Kosten für einzelne Genehmigungen.