Seit vielen Jahren steigt die Zahl der Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten stetig an. Noch in den 90er Jahren gab es nur ca. 18 Prozent Teilzeitbeschäftigte. Heute liegt die Teilzeitquote bei fast 40 Prozent. Es gibt unterschiedliche Motive, die dem Abschluss eines Teilzeitvertrages zugrunde liegen können. Viele Teilzeitangestellte möchten ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen gering halten. Teilzeitarbeit während und nach der Elternzeit ist bei vielen beliebt. Aber auch die Pflege von Angehörigen erfordert einen zeitlichen Aufwand, der mit einem Job in Vollzeit nicht zu stemmen ist.
Doch ab wann spricht man eigentlich von Teilzeit? Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten darf. Ausgehend von sechs Werktagen in der Woche. Bei der in den meisten Berufen üblichen Fünf-Tage-Woche müssen 40 Stunden gearbeitet werden. Alle Arbeitsverträge, in denen diese Arbeitszeit unterschritten wird, bezeichnet man als Teilzeitverträge.