Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen zu beachten. Denn in den allermeisten Fällen befindet sich Arbeitnehmer in einer unterlegenen Position. Das bedeutet, dass er sich oft an die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Vorgaben anpassen wird, um den Job zu bekommen. Vor diesem Hintergrund muss man in Deutschland mehrere gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsvertrag beachten, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen sind ungültig.
Wer Vorlagen für einen Arbeitsvertrag benutzt, stellt sicher, dass die Klauseln korrekt formuliert sind.
Arbeitnehmer sind weisungsgebunden
Doch was ist ein Arbeitsvertrag eigentlich? In der Umgangssprache wird der Begriff oft pauschal verwendet. Rechtlich gesehen muss man allerdings das Vertragsverhältnis genauer betrachten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch taucht zunächst der Begriff “Dienstvertrag” auf, § 611 BGB. Unter diese allgemeine Definition fallen alle Verträge bei denen Dienstleistungen gegen eine vereinbarte Vergütung vereinbart werden. Eine Sonderform des Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag. In § 611 a BGB definiert der Gesetzgeber den Arbeitsvertrag. Bei einem Arbeitsvertrag liegt immer eine fremdbestimmte und weisungsgebundene Ausführung der Tätigkeit vor.
Direktionsrecht gilt nie für freie Mitarbeiter
In Abgrenzung zu einem freien Auftragnehmer, der Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsweise weitgehend frei bestimmen kann. Die Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag und einfachem Dienstvertrag ist unter verschiedenen Aspekten bedeutsam. So ist der Arbeitgeber nur in einem Arbeitsverhältnis dazu verpflichtet, Sozialabgaben für den Arbeitnehmer zu bezahlen.
Besonderer Schutz der Arbeitnehmer
Arbeitsverträge können allerdings inhaltlich ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Je nach Einzelfall muss man klären, ob im Arbeitsvertrag was zu beachten ist. Da gibt es zum einen den befristeten Arbeitsvertrag in dem laut Gesetz aufgeführt werden muss, weshalb eine Befristung erfolgt. Hintergrund dieser Pflicht ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte. Denn eine Befristung bietet dem Beschäftigten wenig Planungssicherheit. Eine weitere besondere Form des Arbeitsvertrags ist der Minijob-Arbeitsvertrag oder auch der Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung.
Minijobber gleichbehandeln
Zwar müssen hier inhaltlich die gleichen Punkte aufgeführt werden, wie in einem Standard-Arbeitsvertrag, die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind allerdings auf ein Mindestmaß beschränkt. Obwohl nur Pauschalbeiträge zur Renten- und Sozialversicherung zu entrichten sind, haben Minijobber aber aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht weniger Rechte und Pflichten als Vollzeitkräfte.
Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag einbeziehen
Die Rechte und Pflichte werden aber nicht nur im Arbeitsvertrag geregelt. Der Fokus im Einzelarbeitsvertrag liegt in der Regel auf der Beschreibung des Tätigkeitsbereichs, der Nennung der Arbeitszeiten und natürlich der Vergütungsvereinbarung. Weitere Details, die das Arbeitsverhältnis regeln können sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben oder aus einem Tarifvertrag. Daher ist bei einem Arbeitsvertrag zu beachten, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Pflichten des Arbeitgebers
Als Pflicht des Arbeitgebers findet sich meist nur die Vergütungspflicht im Vertrag wieder. Doch es gibt noch weitere Obliegenheiten, die sich als arbeitsvertragliche Nebenpflichten verstehen. Der Arbeitgeber hat beispielsweise besondere Fürsorgepflichten zum Schutz von Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter. Das umfasst zum einen, das Thema Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin.
Beispiel: Ein Bauarbeiter trägt auf der Baustelle keinen Helm und zieht sich bei einem Sturz schwere Verletzungen zu. In dem Fall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er den Mitarbeiter ordnungsgemäß über das Tragen von Sicherheitskleidung aufgeklärt hat. Zum anderen müssen Arbeitgeber natürlich auch die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer einhalten, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz. Daher darf der Arbeitnehmer auch nicht freiwillig auf gesetzliche Pausen verzichten und dafür früher nach Hause gehen. Die gesetzlichen Pausenzeiten sollen dazu dienen, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen.