Wenn ein Arbeitgeber mit der Auszahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegten Weihnachtsgelds zögert, so muss die Auszahlung innerhalb von drei Monaten angemahnt werden, da der Anspruch sonst erlischt. Diese bittere Erfahrung machte kürzlich ein Arbeitnehmer vor dem Landgericht in Hamm.
Verfallsfristen im Vertrag beachten
In den meisten Arbeits- und Tarifverträgen gibt es eine Verfallsfrist von drei Monaten. Wer diese Frist versäumt, hat Pech gehabt. Das gilt sogar, wenn der Chef es offensichtlich darauf anlegt und auch in den Vorjahren erst nach Aufforderung gezahlt hat. Dieses „Stillhalten“ ist für Juristen kein unredliches Verhalten. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, dass der Arbeitnehmer jedes Jahr aufs Neue sein Weihnachtsgeld schriftlich geltend machen muss. Auf die Verfallsfristen muss der Arbeitgeber nicht extra hinweisen.
Landesarbeitsgericht Hamm, 22.03.2012 (Az. 15 Sa 1896/11)
Auch Teilzeitkräfte erhalten Weihnachtsgeld
Selten ist der Blick auf den Kontoauszug so erfreulich wie in den Tagen rund um den 1. Advent. Das Weihnachtsgeld naht, für manche sogar in der Höhe des 13. Monatsgehalts. Die Jahres-End-Einkaufs- Rallye kann beginnen. Doch nicht alle können glücklich sein. In der Vergangenheit gab es immer mal wieder Firmen, in der es Mitarbeiter 1. und 2. Klasse gab. Und es waren oft die Teilzeitkräfte und Minijobber, die von der Weihnachtsgratifikation – einer im Allgemeinen als freiwillig anzusehenden Leistung des Arbeitgebers – ausgeschlossen waren. Denn viele Chefs glauben nach wie vor, dass sie mit dem Weihnachtsgeld nach Gutdünken verfahren können.
Betriebsinterne Regelungen gelten für alle
Können Sie nicht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt noch einmal bekräftigt hat. Danach dürfen Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeit-Mitarbeitern nicht benachteiligt werden. Daraus resultiert auch ihr Anspruch auf Sonderleistungen wie bestimmte Sozialzulagen, Überstundenzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld – nur eben entsprechend ihrer Leistung, also anteilig. Basis für das Weihnachtsgeld sind oft betriebsinterne Regelungen. Gehört die Zahlung eines 13. Monatsgehalts zur betrieblichen Entlohnungspraxis, dann profitiert davon auch der Teilzeitarbeiter und erhält in der Höhe seines Gehalts ein monatliches Zusatzgehalt.