Antworten im Erbrecht auf alle Fragen rund um das Thema Erben und Vererben
Die Erbfolge und damit die Verteilung des Nachlasses ist im Erbrecht gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Regelung deckt sich aber häufig nicht mit den Interessen des Erblassers. Denn das Gesetz sieht ein Erbrecht nur für Blutsverwandte und Ehegatten vor. Unverheiratete Lebensgefährten, Stiefkinder oder Paten sind vom Recht ausgeschlossen. Persönliche Bindungen werden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Selbst wer zu seinen Eltern jahrelang keinen Kontakt mehr hatte, kann laut Erbrecht deren Erbe für sich beanspruchen. Geschwister, die sich fürsorglich um die Eltern gekümmert haben, erhalten den gleichen Erbteil, wie diejenigen, die sich vom Elternhaus bewusst ferngehalten haben. Wer also über die Regelung seines Nachlasses nachdenkt, sollte sich zunächst einmal mit der Frage befassen, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde.
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