Eine Patientenverfügung kann natürlich nur dann Geltung erhalten, wenn Sie dem behandelnden Arzt auch vorliegt. Wie kann man sicherstellen, dass die Patientenverfügung im Ernstfall auch gefunden wird.
Aufbewahrungsort sollte nicht zu geheim sein
Daher sollte sie unbedingt an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, an dem Angehörige sie schnell finden. Sie kann auch einem nahen Verwandten zur Aufbewahrung überlassen werden. Gehen Sie innerhalb der Familie offen mit dem Thema Vorsorge um. Ihre engsten Vertrauten müssen wissen, wo sich die Unterlagen befinden. Je nach Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, bei einem Notar beglaubigte Ausfertigungen erstellen zu lassen und den Angehörigen auszuhändigen.
Vorsorgeregister der Notarkammer nutzen
Wer ganz sicher gehen will, dass die Patientenverfügung nicht übersehen wird, kann sie beim Vorsorgeregister der Notarkammer registrieren lassen. Sollte Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall nicht erreichbar sein, kann das Betreuungsgericht herausfinden, ob es eine Patientenverfügung gibt.
Notfallordner
Die Patientenverfügung ist in der Regel nicht das einzige wichtige Dokument zur Vorsorgeregelung. Legen Sie daher am besten einen Ordner an, in dem Sie alle Dokumente abheften, beispielsweise Ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Sorgerechtsverfügung. Auch ein Medikamentenplan gehört in den Notfallordner.