Um Käufern die Möglichkeit zu geben, die virtuell bestellte Ware auf Ihre tatsächlichen Eigenschaften hin zu prüfen, kann man seit vielen Jahren den Widerruf Fernabsatzvertrag erklären, also immer dann, wenn man die Ware online oder per Telefon oder außerhalb der Geschäftsräume des Händlers (z.B. an der Haustür) gekauft hat. Dennoch sind nicht nur Käufer, sondern auch Händler oft unsicher darüber, wann das Widerrufsrecht gilt. Lesen Sie hier, was Sie zum Widerrufsrecht wissen müssen.

Widerruf des Fernabsatzvertrages ist ohne Angabe von Gründen möglich

Für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genüge allein, dass der Widerruf fristgerecht erklärt werde. Das Gesetz sehe ausdrücklich keine Begründung des Widerrufs vor, weshalb es auch ohne Belang sei, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Für wen gilt das Widerrufsrecht Fernabsatzvertrag?

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für für Verbraucher und nicht für Geschäftskunden. Wer bei einer Bestellung nicht ausdrücklich angibt, ein Geschäftskunde zu sein, gilt als Verbraucher. Ausnahme: Wenn der Shop im Kaufprozess klar und deutlich darauf hinweist, dass dort nur B2B-Kunden bestellen dürfen. 

Wie lange ist der Widerruf beim Fernabsatzvertrag möglich?

Laut § 312g Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beträgt die Widerrufsfrist in der Regel zwei Wochen. Sie beginnt bei Dienstleistungen sofort mit dem Abschluss des Vertrags. Geht es um die Lieferung von Waren, dann gilt der zum Zeitpunkt, an dem die Ware an den Verbraucher zugestellt wurde.

Beispiel für die Berechnung der Frist ohne Belehrung: Ein online bestellter Fernseher wird am 1.12.2023 zugestellt. Die Widerrufsfrist läuft bis zum 15.12.2023.

Achtung: Die regelmäßige Frist von zwei Wochen gilt nur dann, wenn der Verbraucher durch eine Widerrufsbelehrung auf sein Widerrufsrecht und die laufende Frist hingewiesen wurde. Gemäß § 356 Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht in dem Fall zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Zeitpunkt.

Beispiel für die Berechnung der Frist ohne Belehrung: Ein online bestellter Fernseher wird am 1.12.2023 geliefert. Der Händler hatte nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Der Käufer kann nun noch bis zum 15.12.2024 widerrufen.

Wann ist ein Widerruf Fernabsatzvertrag nicht möglich?

Nicht immer können Bestellungen, die online oder telefonisch gemacht wurden widerrufen werden. Laut § 312g Abs. 2 BGB ist ein Widerruf Fernabsatzvertrag bei folgenden Rechtsgeschäften nicht möglich:

  • Die Ware wurde auf Wunsch des Verbrauchers für dessen persönliche Bedürfnisse angefertigt wurden (z.B. Maßanzüge oder individuell angefertigter Schmuck)
  • Die Produkte sind schnell verderblich (z.B. Schnittblumen oder Obst)
  • Gesundheits- oder Hygieneartikel, die bereits geöffnet wurden, sofern sie vorher versiegelt waren
  • Computersoftware, Ton- oder Videoaufnahmen, die entsiegelt wurden (z.B. DVDs oder Musik-CDs)
  • Strom- und Gaslieferungen
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, die nicht im Rahmen eines Abos zugestellt werden
  • Verträgen über Warenbeförderung, Beherbergungen, Kfz-Vermietungen und Speisen- und Getränkelieferungen
  • Waren und Dienstleistungen, die in Verbindung mit Preisschwankungen stehen (z.B. Devisen oder Wertpapiere)

     

Widerrufsrecht bei Downloads und digitalen Produkten

Wer im eine Software, einen Film oder Musik zum Download kauft, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Um zu verhindern, dass Verbraucher nach dem Download oder dem Streamen das Widerrufsrecht noch geltend machen, hat der Gesetzgeber Händlern die Möglichkeit eingeräumt, vom Verbraucher den ausdrücklichen Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht zu verlangen, falls er sofort (also vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist) mit dem Download beginnen will. 

  • Ein solcher Verzicht muss jedoch ausdrücklich erklärt werden und darf nicht in AGB oder Datenschutzerklärung versteckt sein.
  • Der Verbraucher muss seine Kenntnis darüber bestätigen, dass durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht erlischt.
  • Der Verkäufer muss auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, bestätigen, dass der Käufer seine Zustimmung erteilt hat.

Durch Klicken eines Buttons oder Setzen eines Häkchens kann der Käufer digitaler Produkte ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichten. Dieser Verzicht hat im Übrigen keinen Einfluss auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Entspricht das digitale Produkt nicht der Beschreibung, dann kann sich der Käufer auf einen Mangel berufen und seine Gewährleistungsansprüche geltend machen.