Für die Beachtlichkeit Ihrer Patientenverfügung kommt es darauf an, dass Sie Ihren Willen zum Zeitpunkt der Behandlung darlegt. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass Sie Ihre Meinung zwischenzeitlich geändert hätten. Wer zum Beispiel einer Religionsgruppe angehört, die das Einpflanzen fremder Organe ablehnt und dies in seiner Patientenverfügung regelt, wird wenn er zum Behandlungszeitpunkt dieser Religion nicht mehr angehört, mit hoher Wahrscheinlichkeit doch Fremdorgane erhalten.

Wertvorstellungen anfügen

Bedenken Sie beim Verfassen Ihrer Patientenverfügung, dass diese in erster Linie an einen behandelnden Arzt  gerichtet ist. Dass heißt vor allem, dass sie für eine Person verständlich sein muss, die erstens über medizinisches Fachwissen verfügt und die Sie zweitens nicht persönlich kennt. Daher empfiehlt es sich, auch persönliche Wertvorstellungen, Ausführungen zum eigenen Glauben und andere persönliche Angaben in die Patientenverfügung aufzunehmen. Um sicher zu gehen, dass Ihr Wille auch richtig verstanden wird, können Sie auch Anweisungen an einen  Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten richten, so dass dieser für die richtige Auslegung Ihrer Patientenverfügung sorgen kann.  

Vorteile der Allgemeinen Wertvorstellungen

Entspricht der eintretende Notfall nicht genau der Situation, für die Sie eine klare Anweisung gegeben haben, kann daraus geschlussfolgert werden, wie Sie in dem eingetreten Fall entschieden hätten. Bestehen Zweifel an der Auslegung Ihrer Patientenverfügung, helfen die Allgemeinen Wertvorstellungen dabei, die von Ihnen getroffenen Regelungen zu verstehen. 

Begründen Sie Ihre Entscheidungen

Bei dem schnellen medizinischen Fortschritt ist davon auszugehen, dass es zum Zeitpunkt des Notfalles neue, schmerzfreiere und effektivere Behandlungsmethoden existieren. Machen Sie daher deutlich, warum Sie bestimmte medizinische Maßnahmen ablehnen oder wünschen, damit später klar wird, ob diese Gründe auch bei der neuen Behandlungsmethode noch eingreifen oder nicht. 

Genaue Angaben helfen bei der Auslegung

Wie detailliert Sie die Angabe Ihrer persönlicher Wertvorstellungen gestalten und was Sie in diesen Abschnitt aufnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Doch je genauer Ihre Angaben sind, desto einfacher wird es Ihren Willen auch in den oben genannten Situationen zu ermitteln. Allgemeine Wertvorstellungen helfen dem behandelnden Arzt sowie einem Betreuer oder Gesundheitsbevollmächtigten dabei, Ihren Willen zu ermitteln und richtig auszulegen.

Kurze Erklärung genügt

Wer seine Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert, erreicht damit eine größere Rechtssicherheit. Es genügt, wenn Sie in regelmäßigen Abständen Unterschrift und Datum unter die Erklärung setzen. Ein kurzer Zusatz mit dem Sie ausdrücken, dass der Inhalt der Patientenverfügung noch immer Ihrem Willen entspricht, ist zu empfehlen. So vermeiden Sie Missverständnisse.

In welchen Abständen sollte die Aktualisierung vorgenommen werden?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. In der Regel sollte ein Abstand von zwei Jahren ausreichen. Anders kann der Fall aber liegen, wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung hinzukommt oder der Ersteller ein hohes Alter erreicht. Generell sollten Sie auch im Vorfeld einer Aktualisierung Ihren Hausarzt befragen, insbesondere dann, wenn Sie Inhalte abändern wollen.