Erbe wird man entweder durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge. Das Erbrecht knüpft eine Reihe wichtiger Rechte und Pflichten an den Erbfall. Informieren Sie sich darüber, was Sie im Erbfall tun müssen!

Wird man benachrichtigt, wenn man erbt?

Nicht immer sind die familiären Verhältnisse so, dass man automatisch erfährt, wenn der Erbfall eintritt. Wie bekomme ich also Auskunft über mein Erbe? Nur, wenn es ein Testament gab, werden Sie vom Nachlassgericht sofort darüber informiert, dass Sie zum Erben bestimmt wurden. Ansonsten gilt, dass das Nachlassgericht die Erben von Amts wegen ermittelt, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört und/ oder der Nachlass höher ist als die Beerdigungskosten. Wenn Sie vom Tod eines nahen Verwandten erfahren, dann können Sie sich an das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbene wenden. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie Erbe geworden sind. Wichtig: Die Erbenstellung tritt automatisch ein, wenn Sie durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antreten.

Was muss ich tun, wenn ein Testament finde?

Wenn der Erblasser sein Testament bei einem Notar errichtet hat, dann liegt das Original immer beim Nachlassgericht. Anders sieht es aus, wenn er ein eigenhändiges Testament aufgesetzt hat. Zwar können auch Privatpersonen ihr Testament in gerichtliche Verwahrung geben. Oft wird das Dokument aber zuhause aufbewahrt. Nach Paragraph 2259 Abs.1 BGB ist jeder Mensch verpflichtet, ein Testament, das er findet, unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. 

Welche Fristen gelten für die Erbausschlagung?

Leider umfassen viele Nachlässe mehr Passiva als Aktiva. Mit anderen Worten: Es werden nur Schulden vererbt. Wenn Sie diese Verbindlichkeiten nicht übernehmen wollen, müssen Sie das Erbe ausschlagen. Die Erbausschlagung muss innhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft beim Nachlassgericht abgegeben werden. Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, beginnt die Frist aber frühestens bei Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht. Anderenfalls gilt für den Beginn der Frist immer der Zeitpunkt an dem Sie vom Tod des nahen Angehörigen erfahren haben. Hatte der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, oder hält sich der Erbe selbst im Ausland auf, läuft die Frist sechs Monate.

Wie kann man das Erbe ausschlagen?

Die Erbausschlagung kann man entweder persönlich beim Nachlassgericht erklären oder bei einem Notar. Ist der Erblasser in einer anderen Stadt verstorben, dann können Sie sich an das Nachlassgericht an Ihrem eigenen Wohnort wenden. Bringen Sie nach Möglichkeit die Sterbeurkunde gleich mit. Achtung: Sie müssen in jedem Fall sicherstellen, dass die Erklärung innerhalb der gesetzlichen Frist dem zuständigen Nachlassgericht vorliegt.

Was passiert, wenn man die Frist versäumt?

Versäumt man die Frist zur Ausschlagung, so gilt das Erbe als angenommen. Nur in Ausnahmefällen kann man die Erbschaft später noch anfechten. Generell kann auch eine unvorhergesehene Überschuldung des Nachlasses ein Anfechtungsgrund sein. Hier kommt es aber ganz genau auf die näheren Umstände an. Auch die Erbausschlagung kann man nur noch rückgängig machen, wenn man sie anfechtet. Hat man etwa wegen einer Überschuldung des Nachlasses das Erbe ausgeschlagen und stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Erblasser doch vermögend war, kann dies ein Grund sein. In jedem Fall sollten Sie sich aber rechtlich beraten lassen, wenn Sie eine Erbschaftserklärung anfechten wollen. Aber Achtung: Es gilt eine Anfechtungsfrist von sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem man von dem Anfechtungsgrund (beispielsweise Irrtum) Kenntnis erlangt hat.

Wann braucht man einen Erschein?

Nach einem Todesfall muss von den Erben vieles geregelt werden: Von der Auflösung der Wohnung über den Verkauf des Autos bis zur Kündigung des Telefonanbieter: Der Erbe wird in der Regel nachweisen müssen, dass man legitimer Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist. Einen Erbschein benötigt man jedoch nur, wenn weder ein notarielles Testament vorgelegt werden kann, noch eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht des Erblassers existiert. Das gilt seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch für Banken. Diese haben bisher häufig per AGB pauschal einen Erbschein verlangt. Die Klausel wurde nun gekippt (BGH, Az. XI ZR 401/12).

Wer kann den Erbschein beantragen?

Jeder, der aufgrund Gesetzes oder Testaments Erbe geworden ist kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Man benötigt nur den eigenen Personalausweis und die Sterbeurkunde. Gleichzeitig muss man eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass keine Prozesse über das Erbrecht anhängig sind und die Angaben im Antrag richtig sind. Wenn man aufgrund eines Testaments geerbt hat, muss auch dieses vorgelegt werden. Bei gesetzlicher Erbfolge benötigen Sie das Familienbuch bzw. Urkunden zum Nachweis der nachweisen.

Was gilt bei Erbengemeinschaften?

Wenn mehrere Personen durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. In dem Fall müssen alle Erklärungen im Zusammenhang mit der Erbschaft immer zusammen abgegeben werden, beispielsweise wenn es nur um die Auflösung des Kontos geht. Den Erbschein kann aber jeder der Erben allein beantragen. Im Erbschein sind dann aber natürlich alle Erben aufgeführt. Die Erben können gemeinsam eine Dritte Person oder einen Miterben bevollmächtigen, man spricht von einer Erbvollmacht.