Erbe wird man entweder durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge. Oft verstreichen nach dem Todesfall einige Wochen, bevor der bzw. die Erben feststehen. Das Erbrecht knüpft eine Reihe wichtiger Rechte und Pflichten an den Erbfall. Informieren Sie sich darüber, was Sie im Erbfall tun müssen! Die ersten Schritte, die Sie nach einem Todesfall einleiten müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Erbe muss Verträge kündigen
Der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers für die Fortsetzung bzw. Kündigung von Verträgen verantwortlich, die der Erblasser geschlossen hat. Von der Auflösung der Wohnung über den Verkauf des Autos bis zur Kündigung des Telefonanbieters oder auch digitale Konten auf Social-Media-Portalen – oft dauert es eine Weile, bis man sich die Überblick über die tatsächlichen Verpflichtungen verschaffen kann. Denken Sie daran, dass Sie bis zu sechs Wochen nach dem Todesfall noch die Möglichkeit haben, das Erbe auszuschlagen. Bis auf die Ausnahme Mietvertrag – auf die wir im nächsten Punkt zu sprechen kommen – gibt es für den Erben in der Regel keinerlei Sonderkündigungsrechte. Sie müssen sich also an die vertraglichen Vereinbarungen halten, zu denen sich der Erblasser verpflichtet hat. Dennoch lohnt es sich beispielsweise bei der Mitgliedschaft in Vereinen oder bei Versicherungen einen Blick in die Satzung bzw. die Vertragsbedingungen zu werfen. Oft gibt es hier Sonderkündigungsmöglichkeiten.
Mietvertrag geht auf den Erben über
Mietverträge gehen per Gesetz auf den Erben über. Der Gesetzgeber sieht aber ein Sonderkündigungsrecht für Vermieter und die in den Mietvertrag eintretenden Erben vor. Da der Erbe in alle Rechte und Pflichten des ehemaligen Mieters eintritt, ist er – im Fall einer Kündigung – zur Räumung der Wohnung und zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Wer als Erbe bereits vorher mit dem ehemaligen Mieter in der Wohnung gewohnt hat, darf übrigens nicht vom Vermieter gekündigt werden. Lesen Sie hier in unserem ausführlichen Artikel mehr zum Thema Erbfall nach dem Tod des Mieters.
Wann braucht man einen Erschein?
Der Erbe wird in der Regel nachweisen müssen, dass er legitimer Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist. Einen Erbschein benötigt man jedoch nur, wenn weder ein notarielles Testament vorgelegt werden kann, noch eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht des Erblassers existiert. Das gilt seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch für Banken. Diese haben bisher häufig per AGB pauschal einen Erbschein verlangt. Die Klausel wurde nun gekippt (BGH, Az. XI ZR 401/12).
Achtung: Wenn auch Grundeigentum vererbt wird, dann wird im Erbfall das Grundbuch unrichtig. Als Erbe können Sie die Berichtigung des Grundbuchs beantragen. Dem Grundbuchamt müssen gesetzliche Erben die Erbenstellung in der Regel durch einen Erbschein nachweisen. Auch wer durch ein privates Testament die Erbenstellung erlangt hat, muss sich einen Erbschein besorgen. Liegt dagegen ein notarielles Testament vor oder ein Erbvertrag, dann genügt die Vorlage dieser Urkunde.
Wer kann den Erbschein beantragen?
Jeder, der aufgrund Gesetzes oder Testaments Erbe geworden ist kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Man benötigt nur den eigenen Personalausweis und die Sterbeurkunde. Gleichzeitig muss man eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass keine Prozesse über das Erbrecht anhängig sind und die Angaben im Antrag richtig sind. Wenn man aufgrund eines Testaments geerbt hat, muss auch dieses vorgelegt werden. Bei gesetzlicher Erbfolge benötigen Sie das Familienbuch bzw. Urkunden zum Nachweis der nachweisen.
Was muss ich tun, wenn ein Testament finde?
Wer in dem Glauben gesetzlicher Erbe zu sein, später doch noch ein Testament in den Unterlagen des Verstorbenen findet, muss handeln. Nach Paragraph 2259 Abs.1 BGB ist jeder Mensch verpflichtet, ein Testament, das er findet, unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Falls der Erblasser sein Testament bei einem Notar errichtet hat, dann liegt das Original immer beim Nachlassgericht. In den Unterlagen findet sich dann nur ein Verwahrungsschein. Anders sieht es aus, wenn er ein eigenhändiges Testament aufgesetzt hat. Zwar können auch Privatpersonen ihr Testament in gerichtliche Verwahrung geben. Oft wird das Dokument aber zuhause aufbewahrt.
Was gilt bei Erbengemeinschaften?
Wenn mehrere Personen durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. In dem Fall müssen alle Erklärungen im Zusammenhang mit der Erbschaft immer zusammen abgegeben werden, beispielsweise wenn es nur um die Auflösung des Kontos geht. Den Erbschein kann aber jeder der Erben allein beantragen. Im Erbschein sind dann aber natürlich alle Erben aufgeführt. Die Erben können gemeinsam eine Dritte Person oder einen Miterben bevollmächtigen, man spricht von einer Erbvollmacht.
Nachlassverzeichnis erstellen
Wenn durch die Erbschaft ein gesetzlicher Erbe enterbt wurde, dann hat dieser unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Um diesen zu berechnen benötigt der Pflichtteilsberechtigte einen Überblick über die Aktiva und Passiva des Erblassers. Als Erbe sind Sie verpflichtet ein solches Nachlassverzeichnis zu erstellen. Das funktioniert am besten mit einer Vorlage für ein Nachlassverzeichnis.