Die Bundesrepublik Deutschland will auf staatlicher Ebene durch Corona-Darlehen dafür Sorge tragen, dass die aktuelle Phase des erzwungenen Stillstands nicht zum Kollaps unserer Wirtschaft führen wird. Daher wurden verschiedene Förder- und Zuschuss-Programme geschaffen, die den Unternehmern und ihren Angestellten helfen sollen, die aktuelle Phase zu überstehen. 

Da unser Staat föderal aufgebaut ist, die Gesetzgebungskompetenz also nicht alleine beim Bund liegt, ist mittlerweile eine Vielzahl von Möglichkeiten vorhanden, finanzielle Spielräume zu erweitern bzw. zu erhalten. Hier wollen wir Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten nennen:

Bundesprogramm: Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

Der Bund hat ein Programm über 50 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer aufgelegt. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, also eine Zahlung, die (in aller Regel) nicht zurückbezahlt werden muss. Nur, wenn der ausgezahlte Zuschuss höher ist als der tatsächlich benötigte Betrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses, muss die Differenz an den Staat zurückgezahlt werden. 

Die Höhe des Bundeszuschusses hängt dabei davon ab, wie groß das Unternehmen ist:

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.

Diese Zuschüsse können Sie nicht direkt beim Bund beantragen, sondern im jeweiligen Bundesland, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Damit kommen wir direkt zum Thema:

Corona-Darlehen Hilfsprogramme der Bundesländer

Die insgesamt 16 Bundesländer haben (teils) neben dem Corona-Darlehen zusätzlich eigene Hilfsprogramme für betroffene Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und (teilweise) Künstler aus ihrem jeweiligen Bundesland erstellt. Oftmals sind auch dies Soforthilfen in Form von direkten Zuschüssen, die also (im Regelfall) nicht zurückbezahlt werden müssen.

Leider sind die Programme bzw. Antragswege bei weitem nicht identisch. Daher können wir an dieser Stelle keine zentrale Übersicht geben, sondern bieten Ihnen Links zu sämtlichen wichtigen Soforthilfe-Programmen. Beachten Sie unbedingt die für Ihr Bundesland geltenden Sonderregelungen! Mal sind z.B. zusätzliche „Größenklassen“ an Unternehmen geschaffen worden, die Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe erhalten können, mal zusätzliche Bedingungen wie z.B. ein maximaler Jahresumsatz. Auch handelt es sich teils um ergänzende Gelder, welche also den einführend genannten Bundeszuschuss um zusätzliches Geld für Ihr Unternehmen erweitern, teils sind es lediglich die weitergereichten Bundesmittel. Ob und wieviel Geld Sie also final als Zuschuss für Ihr Unternehmen beantragen können, hängt vom Bundesland ab, in dem Ihr Unternehmen gemeldet ist bzw. in dem Sie als Selbständiger Ihren Hauptwohnsitz haben.