Eine Scheidung muss nicht immer begleitet sein von Ärger und Missverständnissen. Um die Folgen einer Trennung und das Verhalten beider Seiten möglichst transparent zu regeln, lohnt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Das Trennungsjahr muss in der Regel eingehalten werden. Um dieses Jahr ohne große Reibungspunkte zu überbrücken, kann zum Zeitpunkt der Trennung eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt werden. Diese regelt, wie mit dem gemeinsamen Vermögen, der Wohnung oder Sonstigem verfahren wird. Auch der Umgang mit den Kindern sollte bedacht werden, hierzu enthält die Vorlage zusätzlich eine Sorgerechtsvereinbarung. Wenn Sie keine gemeinsamen Kinder haben, nutzen Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung für Eheleute ohne Kinder.