Testamente dienen dazu, das Vermögen und den Besitz dem Willen des Erblassers gemäß unter den Erben zu verteilen. Ist kein wirksames Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß den Regelungen des Erbrechts ein, was häufig nicht dem Willen des Erblassers entspricht und zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen kann.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments sind lediglich durch den gesetzlich geregelten Pflichtteil eingeschränkt. In besonders schwerwiegenden Fällen kann dieser jedoch entzogen werden. Besondere testamentarische Regelungen sind für Eheleute wie etwa im Berliner Testament vorgesehen, mit dem der überlebende Partner finanziell abgesichert werden kann. Wichtig ist, dass ein Testament den Willen des Erblassers zweifelsfrei erkennen lässt.
Tipp: Nutzen Sie einen Testament Download um am Rechner die von Ihnen gewünschte Erbfolge zu regeln. Dann schreiben Sie Ihre Vorlage komplett mit der Hand ab und unterschreiben. Sie haben nun ein formell wirksames Testament. Falls Sie ein gemeinsames Testament mit Ihrem Ehepartner erstellen, dann genügt es, wenn einer von Ihnen den Text schreibt. Es müssen aber immer beide Eheleute unterschreiben – fertig ist Ihr Berliner Testament.
Wann ist ein Testament wirksam?
Für die Wirksamkeit des letzten Willens ist sicherzustellen, dass dieser detailliert, unmissverständlich und widerspruchslos nachvollzogen werden kann. Hier hilft eine professionelle Vorlage, die eine klar gegliederte Darlegung und Auflistung ermöglicht. Weiterhin sollte das Testament ohne Zweifel erkennen lassen, dass es tatsächlich den Willen des Erblassers enthält. Hierzu ist einerseits die Testierfähigkeit erforderlich, um eine geistige Beeinträchtigung oder Bewusstseinsstörung des Erblassers auszuschließen.
Zum zweiten sichert eine vollständig handschriftliche Form des Testaments, dass es sich tatsächlich um den Willen des Erblassers handelt. Alternativ kann auch ein Notar den letzten Willen festhalten.
Sie haben eine Testament PDF Vorlage? Dann können Sie diese auch zunächst ausdrucken und dann ausfüllen. Nicht vergessen: Auch ein Ausdruck ist nur eine Testamentsvorlage und muss noch handschriftlich abgeschrieben werden. Nur wer dazu nicht mehr in der Lage ist, muss zu einem Notar.