Gemäß § 109, GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis seines Arbeitgebers. So bleibt es auch einem Handwerker wie Koch, Maler oder Florist bei Bewerbungsgesprächen meist nicht erspart, zu einer aussagekräftigen Beurteilung ihres letzten Arbeitgebers Stellung zu nehmen. Dabei verlangt der Gesetzgeber verständliche, sowie wohlwollende Formulierungen, um den Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen nicht zu behindern.
Da es sich bei Handwerksbetrieben größtenteils um kleine bis mittelständische Unternehmen handelt, ist gerade hier die Qualität jedes einzelnen Angestellten oft entscheidend. Aufgrund der daraus resultierenden meist geringen Mitarbeiterzahl, wird die Fähigkeit für eine enge Zusammenarbeit vorausgesetzt.
Demnach sind die einzelnen Arbeitsabläufe auch stärker miteinander verknüpft, da selten ein solcher Betrieb in verschiedene Abteilungen gegliedert ist. Als Friseur z.B. werden gewöhnlich Arbeitsabläufe wie Waschen, Schneiden, Föhnen unter den Kollegen aufgeteilt. Trotzdem muss der Kunde das Gefühl haben, dass das Gesamtwerk von einer Einheit geschaffen wurde. Auch als Konditor, Maurer oder Elektroniker arbeitet man selten von Anfang bis Ende alleine an einem Auftrag. Folglich ist es im Handwerk für den nächsten Arbeitgeber besonders wichtig zu erfahren, wie sich sein Bewerber in einem Team und gegenüber Kollegen verhält.
In handwerklichen Betrieben wie in einer Bäckerei, einer Fleischerei oder in einem Tischlerbetrieb ist es auch durchaus üblich, dass der Meister einen Auszubildenden ganztägig durch seinen Berufsalltag begleitet. Wenn der Ausbilder dann ein Arbeitszeugnis über den Ausbildungszeitraum aushändigt, kann der nächste Betrieb beruhigt davon ausgehen, dass sich die geschilderte Bewertung als verlässlich und zutreffend erweist.
In Deutschland ist vom "einfachen Arbeitszeugnis" das "qualifizierte Arbeitszeugnis" zu unterscheiden, wobei der oben genannte Anspruch auf beide Arten besteht. Je nach Bedarf kann der Arbeitnehmer entscheiden, welches Zeugnis er von seinem Arbeitgeber verlangen möchte. Das "qualifizierte Arbeitszeugnis" ist gegenüber dem "einfachen Arbeitszeugnis" ausführlicher und geht auf ausgeführte Tätigkeiten, sowie zwischenmenschliche Beziehungen genauer ein. Besonders für Handwerker ist diese Zeugnisart daher zu empfehlen.
Waren Sie mit einem Mitarbeiter sehr zufrieden, sollten Sie das auch auf jeden Fall seinen neuen Arbeitgeber wissen lassen. Mit diesen Muster-Vorlagen geben Sie Ihren Mitarbeitern rechtssicher die passende Beurteilung mit auf den Weg.